25.09.2025 - 4 Vorstellung des Vereins donum vitae Aachen Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Breihahn und Frau Dirks (donum vitae) stellen den Verein „donum vitae Regionalverband Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.“ anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1 zu TOP 4 Ö) vor. Dabei gehen die Referentinnen auf die Finanzierung der Beratungsstelle, auf die Beratungsgrundsätze sowie auf die konkreten Beratungsaufgaben der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie der allgemeinen Schwangerenberatung ein. Ferner gehen die Referentinnen auf die Richtlinie der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Verhütungsmittelfonds ein. Die Antragszahlen seien zwar seit 2021 gestiegen, dennoch seien vermehrt Anträge aufgrund des zu hohen Eigenteils zurückgezogen worden. Die anspruchsberechtigten Frauen seien oft finanziell nicht in der Lage, den 25 % -igen Eigenanteil aufzubringen. Die Referentinnen bitten daher darum, die in der v.g. Richtlinie festgelegte Zuschusshöhe von aktuell 75 % auf 85 % zu erhöhen.
Herr Deumens bedankt sich bei den Referentinnen für die Präsentation und die weiteren Ausführungen zum Verhütungsmittelfonds.
Frau Brammertz spricht den Referentinnen ihren Dank für die Präsentation, für ihre gute Arbeit und ihr Engagement aus. Nach Meinung von Frau Brammertz sei es mehr als richtig, die festgelegte Zuschusshöhe von 75 % auf 85 % zu erhöhen. Die CDU-Fraktion habe deshalb bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss im Januar 2025 vorgeschlagen, die Quote für die Bezuschussung sowie die Mittel für den Verhütungsmittelfond zu erhöhen. Die grün-rote Koalition habe jedoch diesem CDU-Antrag nicht zugestimmt.
Frau Koentges erwidert, dass die SPD bereits vor der CDU in 2021 einen solchen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses gestellt habe. Dem Antrag der CDU-Fraktion zu den Haushaltsberatungen 2025 sei nicht zugestimmt worden, da seinerzeit die jährlichen Mittel nicht ausgeschöpft worden wären. Durch den heutigen Vortrag sei nun hinreichend klargestellt, dass dies vermutlich an den Stornierungen der Anträge gelegen habe. Sie würde eine Erhöhung der Zuschussquote auf 85 % befürworten und bittet die Referentinnen um ihre Einschätzung, mit wie vielen zusätzlichen Fällen und welchem finanziellen Mehrbedarf dann zu rechnen sei.
Frau Braun sichert ihre Unterstützung für die Erhöhung des Zuschusses von 75 % auf 85 % zu und äußert den Wunsch, die Verwaltung möge die Richtline entsprechend anpassen. Sie erkundigt sich ebenfalls bei den Referentinnen, in welcher Höhe die Mittel dazu aufgestockt werden müssten.
Frau van der Meulen spricht dem Verein ebenfalls ihren Dank aus und begrüßt die vorgeschlagene Erhöhung der Zuschussquote.
Herr Szagunn schließt sich seinen Vorrednerinnen an und bedankt sich für Vortrag. Er zeigt sich erfreut über die Unterstützung der Fraktionen für die Zuschusserhöhung. Zudem erkundigt er sich bei den Referentinnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit die in der Richtlinie enthaltene Härtefallregelung zur Anwendung käme.
Frau Breihahn erläutert, dass für die Anwendung der Härtefallregelung noch Einzelfallbesonderheiten hinzukommen müssten, z. B. eine bereits bestehende Überschuldung. Sie sei dankbar für die große Unterstützung seitens des Ausschusses, sowohl für die Mittel, die sie bereits erhalten hätten, als auch für die Unterstützung des Begehrens, den Zuschuss anzuheben. Die weiteren Fallzahlen bis zum Jahresende seien derzeit noch nicht absehbar. Zu beachten sei, dass es bisher für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen gesonderten Fonds des Landes gegeben habe, der jedoch beendet sei. Die daraus resultierenden Folgen für die Fallzahlen nach dem städtischen Verhütungsmittelfonds seien noch offen. Der städtische Fond sei seiner Höhe nach derzeit in Ordnung; man würde es bei einer Steigerung der Zuschussquote auf 85 % mit der bestehenden Höhe versuchen und sich im Bedarfsfall wieder melden.
Herr Deumens bittet, die heutigen Erkenntnisse bei den kommenden Haushaltsberatungen 2026 zu berücksichtigen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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120,9 kB
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