17.06.2025 - 6 Historischer Jahrmarkt - Richtlinien für die Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wulf bezieht sich auf die den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellten Unterlagen und erläutert, dass

der Historische Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) ein Spezialmarkt ist. Er ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter*innen bestimmte Waren (hier Schwerpunkt Kunsthandwerk) feilbietet. Gemäß § 68 Abs. 3 GewO dürfen zusätzlich die in § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO genannten unterhaltenden Tätigkeiten als Schausteller*innen oder nach Schausteller*innenart und die in § 60 b Abs. 1 GewO genannten Waren angeboten werden.

 

Weiter führt sie aus, dass für die Durchführung des Historischen Jahrmarkts gemäß § 69 GewO eine Festsetzung beantragt werden muss.

 

In § 70 Abs. 1 der GewO wird geregelt, dass

 

  • jedermann, der dem Teilnehmer*innenkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört, zur Teilnahme berechtigt ist.
  • Einschränkung durch Ausschluss aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich ist, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.
  • bei Ausschluss wegen Platzmangels der angelegte Verteilungsmaßstab sachlich gerechtfertigt sein muss.
  • Grundsatz der Marktfreiheit beachtet und jedem/jeder Bewerber*in die gleiche Zulassungschance einräumt wird.

 

Das heißt, dass bei der Auswahl der Anbieter*innen und Schausteller*innen ein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren anzuwenden ist. Um dies entsprechend gewährleisten zu können, braucht es Richtlinien, die auf verschiedenen Kanälen kommuniziert werden (Homepage / Fachzeitschriften). Die erstellten Richtlinien sind fast deckungsgleich mit denen des Öcher Bends und unterscheiden sich lediglich durch die Aufnahme von Kunsthandwerker*innen und die Beschränkung auf historische Fahr-, Schau- und Spielgeschäfte.

 

 

Ergänzend zu den Richtlinien wurde eine neue Entgeltordnung erstellt. Vorherige Unterlagen aus der Zeit, als Roncalli die Veranstaltung durchgeführt hat, konnten nicht eingesehen werden, so dass aufgrund von Kostenschätzungen die vorgeschlagene Entgeltordnung entwickelt wurde.

 

Die Ausschussmitglieder erhalten die Entgeltordnung als Tischvorlage.

 

Frau Wulf fügt an, dass nach der ersten Durchführung des Historischen Jahrmarktes eine Nachkalkulation durchgeführt wird und die Entgelte eventuell angepasst werden müssen.

 

Frau Penalosa möchte wissen, ob das Punktesystem wie beim Öcher Bend ist.

 

Frau Wulf bejaht dies.

 

Herr Fischer findet es sehr lobenswert, dass das Eurogress den Historischen Jahrmarkt durchführt und findet es gut, dass nach Abschluss der ersten Veranstaltung eine Evaluation durchgeführt wird.

 

Herr Ferrari fragt nach, ob es einen „zeitlichen Rahmen“ für die Angebote gibt.

 

Frau Wulf erklärt, dass der Bezug durch die historischen Fahrgeschäfte hergestellt wird. Sie berichtet vom Historischen Jahrmarkt in der Jahrhunderthalle in Bochum, bei dem gegen Eintritt alle historischen Fahrgeschäfte genutzt werden können (Flohzirkus, Schiffschaukel…).

 

Herr Pilgram möchte wissen, ob es auch ein kulturelles Angebot geben wird, z.B. Bänkelsänger, Clowns oder Ähnliches und ob diese bezahlt werden müssen.

 

Frau Wulf bestätigt dies, bemerkt aber, dass das Programm noch erstellt werden muss.

 

Frau Dr. Schmeer fragt, warum die Unterlagen in Allris so spät nachgereicht wurden und ob der Passus „Die Unterlagen werden nachgereicht“ in der Vorlage nicht entfernt werden kann, wenn die Nachreichung erfolgt ist. Außerdem möchte sie wissen, ob die Planungen zum Historischen Jahrmarkt in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Kornelimünster getroffen wurden.

 

Frau Wulf erklärt, dass es eine Inhouse-Vergabe seitens des Bezirksamts Kornelimünster an das Eurogress Aachen auf Basis der ursprünglichen Ausschreibung gegeben habe. Darin sind Rechte und Pflichten klar geregelt. Es besteht daher keine Notwendigkeit, die Bezirksvertretung Kornelimünster einzubinden. Es wird bei der Planung des Historischen Jahrmarkts eng mit dem Bezirksamt zusammengearbeitet, das die Bezirksvertretung informiert.

 

Frau Dr. Schmeer bemerkt dazu, dass die Bezirksamtsleitung den Sachverhalt in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung erwähnen kann. Sie fragt, in welchen Fachzeitschriften veröffentlicht wird.

 

Frau Wulf erläutert, dass in der Fachzeitschrift „Komet“ die Informationen zum Historischen Jahrmarkt veröffentlicht werden.

 

Herr Hissel ergänzt, dass es im Ratsinformationssystem Allris Hinweisfunktionen gibt, die automatisiert sind.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Richtlinie für das Zulassungsverfahren sowie die Entgeltordnung für den Historischen Jahrmarkt Kornelimünster.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen