09.09.2025 - 4.4 Flexibilisierung der Sondernutzungsgenehmigung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Michael Koltun, Antragsteller, berichtet über die Situation mit seinem Bistro Ma´Loa in der Krämerstraße 4. Seine Anträge auf eine Sondernutzungsgenehmigung auf der Außenfläche hinter seinem Lokal in Richtung Katschhof, für einige wenige Tische und Stühle, wurde bisher abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, die beantragte Fläche diene als Ruheort. Herr Koltun verweist auf die Sichtung vieler Menschen und bestehender Gastronomieflächen in der Nähe. Auch berichtet er, er habe bereits einen Brief an Frau Keupen geschrieben, in dem er eine weitere Begründung gegen die Erlaubnis (Lieferweg) hinterfragte. Er betont, dass er seit über zwei Jahren für eine Lösung kämpft und in diesem Jahr einen Antrag beim Bürgerforum einbrachte um die generelle Attraktivität der Innenstadt durch Außengastronomie zu erhöhen.

 

Herr Dopatka übergibt das Wort an Frau Burgdorff, Stadtbaurätin Dezernat VI, die die Stellungnahme der Verwaltung erläutert. Sie wird dabei von Herrn Daniel Schuster, Fachbereichsleitung Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement, unterstützt.

 

Frau Burgdorff erklärt, dass die Sondernutzung öffentlicher Flächen, insbesondere am Katschhof, im Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Denkmalpflege und Stadtgestaltung zu beurteilen ist. Der Katschhof wird grundsätzlich als „ruhiger Ort“ bewertet, gleichzeitig finden dort regelmäßig Veranstaltungen statt, die den Einsatz der Flächen als Flucht- und Rettungswege erfordern. Eine dauerhafte gastronomische Nutzung ist daher nur zeitlich befristet möglich und bedarf jedes Mal einer gesonderten Genehmigung.

 

Die Verwaltung betont, dass Sicherheit und Denkmalpflege vorrangig sind und eine Zustimmung zur Sondernutzung nur erfolgen kann, wenn das Erscheinungsbild dessen zum Dom passt. Für die zukünftige Außengastronomie am Katschhof wird ein Konzept erarbeitet, das die Leitlinien Außengastronomie und eine Gestaltungssatzung umfasst. Diese Regelungen berücksichtigen unter anderem Höhe, Aussehen und Material der Ausstattungselemente im Kontext des UNESCO-Weltkulturerbes Aachener Dom. Ziel ist es, eine hochwertige, stimmige Gestaltung zu gewährleisten, die Barrierefreiheit, Klimafreundlichkeit und stadtgestalterische Anforderungen verbindet.

Frau Burgdorff weist darauf hin, dass die rechtlichen und personellen Kapazitäten für eine sofortige Genehmigung einzelner Sondernutzungen derzeit nicht vorhanden sind. Die endgültige Bewertung erfolgt im Rahmen der laufenden Fortschreibung der Leitlinien Außengastronomie, wobei auch die städtebaulichen und denkmalpflegerischen Aspekte des Katschhofs berücksichtigt werden.

 

Herr Baal spricht zur Diskussion über die Sondernutzung am Katschhof. Er erinnert an die damalige Einführung der Treppe, die dazu dient, den Dom erlebbar zu machen, und bezeichnet den Katschhof als das Herz der Stadt, an dem zahlreiche Veranstaltungen stattfinden. Er wünscht, dass sich die Verwaltung die Katasterfläche Katschhof mit den einzelnen Flurstücken nochmal genau ansieht. Er persönlich kann nicht nachvollziehen warum die eine Seite des Katschhofs gastronomisch bespielt werden darf, die andere Seite aber nicht, wo es sich seiner Meinung nach doch um selbes Flurstück handele. Dementsprechend müssten die Rahmenbedingungen für die Flächen vor dem Centre Charlemagne und vor den Geschäften der Krämerstraße dieselben sein. Herr Baal wünscht sich generell mehr gastronomische Nutzung außerhalb der Tage, an denen die beantragte Fläche als Fluchtweg aufgrund von Großveranstaltungen benötigt wird. Er hebt hervor, dass die Krämerstraße eine frequentierte Gasse darstellt, und unterstützt die Realisierung des Wunsches des Herrn Koltun, unter der Voraussetzung, einer gewissenhaften Abwägung der verschiedenen Belange, im Hinblick auf unser UNESCO-Weltkulturerbe Aachener Dom inkl. Katschof. Die Außengastronomie sieht er als Chance, öffentliche Plätze erlebbar zu machen und die Aufenthaltsqualität zu steigern.

 

Herr Hucke schließt sich den Ausführungen von Herrn Baal an und betont die Brisanz des Themas im Kontext des laufenden Wahlkampfs. Er vertritt die Ansicht, dass Gastronomie und das UNESCO-Weltkulturerbe miteinander vereinbar sein sollten. Die Diskussion über eine mögliche Ausweitung der Außengastronomie sieht er als Aufgabe des Planungsausschusses und befürwortet einen sachlichen Diskurs, um Gastronomie in einem verträglichen Maß einzuführen. Er hebt hervor, dass große Veranstaltungen positiv zu bewerten sind, gleichzeitig aber die Ruhe und konsumfreie Zone des Katschhofs erhalten bleiben müsse. Herr Hucke warnt davor, den ruhigen Charakter des Katschhofs zu verlieren, und unterstützt die laufende Bearbeitung der Leitlinien Außengastronomie für diesen Bereich.

 

Herr Dopatka weist auf juristische Feinheiten hin, die bislang nicht abschließend geklärt seien. Er erläutert, dass sowohl der Ratskeller oberhalb der Treppen als auch das Centre Charlemagne über Flächen verfügen, die gastronomisch genutzt werden, wodurch die Begründung des Grundkonzepts Weltkulturerbe nicht eindeutig sei. Er macht deutlich, dass, wenn man einer Fläche gastronomische Nutzung verbiete, möglicherweise auch die anderen Flächen überdacht werden müssen, da deren private Verpachtung zwar juristisch korrekt, für die Öffentlichkeit aber schwer nachvollziehbar sei. Gleichzeitig betont er seine Zustimmung zu Herrn Huckes Einschätzung, dass der Katschhof nicht zu einem „Ballermann“ werden dürfe.

 

Herr Hansen fordert, dem Antragsteller Planungssicherheit zu bieten und betont, dass die Öffnung der Gastronomie die Innenstadt belebt und attraktiv macht. Er sieht darin eine wunderbare Bereicherung für das Stadtleben und spricht sich dafür aus, dem Antragsteller zur nächsten Saison eine konkrete Perspektive für die Außengastronomie zu bieten.

 

Frau Burgdorff verdeutlicht für die Anwesenden Bürger*innen, dass das Bürgerforum keine Empfehlungen für konkrete Genehmigungen aussprechen kann. In heutigem Diskurs gehe es um die Anwendung der Sondernutzungssatzung. Sie empfiehlt, die Satzungen insgesamt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um künftige Entscheidungen transparenter und rechtssicher zu gestalten. Sie stellt eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung für Herrn Koltun zur Saison 2026 in Aussicht. Dies werde im Fachbereich überprüft.

 

Herr Koltun zeigt sein Unverständnis darüber, dass die beantragte Außengastronomie derzeit nicht genehmigt werden kann. Er sagt, dass verschiedene Gründe genannt werden, die zur Ablehnung führen. Mal ist der Fluchtweg wichtig, mal der Schutz der ruhigen Umgebung des Katschhofs, mal der Lieferverkehr. Für ihn erschwert diese Vielzahl an Begründungen die Nachvollziehbarkeit der städtischen Entscheidung.

Herr Baal unterscheidet zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Recht. Er erläutert, dass das öffentliche Recht so angepasst werden müsste, dass die Verwaltung Entscheidungen über Sondernutzungen aussprechen kann. Die politische Meinung zu dem Thema sei seiner Ansicht nach jedoch klar.

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Beschluss:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist den Antrag zur weiteren Beratung in den Planungssausschuss

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

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