09.09.2025 - 4.1 „Fußgängerüberwege auf der Oppenhoffallee einri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
- 
Sitzung des Bürgerforums 
- Gremium:
- Bürgerforum
- Datum:
- Di., 09.09.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Christoph Lenssen (AG Mobilität im Frankenberger Viertel e. V.) stellt den Antrag anhand einer Präsentation vor, diese wird mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt.
Im Fokus seiner Erläuterungen steht die Verkehrssituation auf der Oppenhoffallee. An Einmündungen/regulären Querungsmöglichkeiten, wie bspw. der Roonstraße, beträgt die Länge der Querung ca. 25 Meter. Trampelpfade im Mittelstreifen verdeutlichen den Bedarf an Querungsmöglichkeiten. Die Antragstellenden halten diese irregulären Querungen insbesondere für Kinder, Menschen mit Behinderung und Senior*innen für viel zu gefährlich oder gar unmöglich. Aktuell entstehen Umwege von mehr als fünf Minuten, wenn man sich von regulärer Querungsmöglichkeit zur nächsten bewegt. Zudem sind die Gehwege häufig weniger oder gar nicht barrierefrei.
Lenssen verweist auf § 39 StVO (Leichtigkeit des Verkehrs) und übergibt 169 in seiner Sache gesammelte Unterschriften an die Geschäftsführerin des Bürgerforums.
Herr Larscheid, Verkehrsexperte der Stadt Aachen, erkennt die Ausführungen der Antragstellenden an. Aus der Verwaltungsvorlage wird ersichtlich, dass auch der Fachbereich Mobilität und Verkehr den Ausführungen der Antragstellenden mehrheitlich zustimmt. Herr Larscheid zeigt auf, dass bereits eine tiefgreifende Prüfung der Verkehrssituation auf der Oppenhoffallee im Jahr 2008 vorgenommen wurde. Er stellt außerdem mehrere grundsätzliche Möglichkeiten zur Überquerung einer Straße, anhand einer Präsentation vor. Diese wird mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt. Er erklärt, dass Zielbewegungen betrachtet und Umwege bewertet wurden.
Herr W., Anwohner im Frankenberger Viertel, betont, dass egal welche Art Überwegung gebaut wird, die Querungshilfen sicher sein und gefährliche Querungen vermieden werden müssen. Er fordert, den heutigen Antrag in die zuständigen Ausschüsse zu verweisen um einen Beschluss zu erwirken. Die vorliegende Planung ist schon viele Jahre alt. Warum geht es nicht vorwärts?
Herr Baal betont die Bedeutung der Verkehrssicherheit mit Fokus auf Zu Fußgehende. Er schlägt vor, dass Verwaltung und Politik gemeinsam einen Beschluss fassen sollen, um die vier bestehenden Überquerungen, sowie die drei neuen im Vorschlag der Verwaltungsvorlage, zu bewerten, wobei die Barrierefreiheit jeder Überquerung berücksichtigt werden muss. Dabei wünscht er eine genaue Prüfung welche Überquerungsmöglichkeiten überhaupt für die spezielle Situation in der Oppenhoffallee geeignet sind. Eine weitere Mittelinsel scheint nicht sinnvoll, geschwiege denn immer möglich. Er empfiehlt, die Gesamtsituation im Kontext zu betrachten, sowohl Ausgangs- als auch Endpunkte der Fußwegbewegungen.
Frau Scheidt spricht die Mobilitätswende an und bezeichnet Fußgänger*innen als die schwächste Gruppe im Straßenverkehr, die den meisten Gefahren ausgeliefert sind. Sie spricht sich dafür aus, zusätzliche Querungen für die Oppenhoffallee zu schaffen, um die Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Dabei gibt sie zu bedenken, dass auch bspw. an der GGS Malmedystraße bis heute kein Zebrastreifen vorhanden ist, obwohl Bedarf und Notwendigkeit bestehen und kommuniziert wurden. Für sie steht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden vor den Kosten und sie plädiert für eine schnelle Bearbeitung des Anliegens in der Bezirksvertretung Aachen Mitte, da der Zeitraum seit der Bedarfsanmeldung im Jahr 2008 deutlich zu lang ist.
Herr K., ein Aachener Bürger fragt, ob der Zebrastreifen starke Rechte für die Fußgänger aufweise. Gesetz des Falles es geschehe ein Unfall, wer ist dann der Schuldige? Der Fußgänger der den Zebrastreifen überquert oder der Rad- bzw. Autofahrer der ihn anfährt? Herr Larscheid erwidert, dass er als Verkehrsplaner kein Jurist sei, aber darauf hinweisen kann, dass es Unterschiede bei der Bevorrechtigung von Querungen gibt. Er empfiehlt, die Nachfrage beim Rechtsamt zu klären.
Frau Rademacher befürwortet den Antrag und hat eine Rückfrage an die Verwaltung bezüglich des Antrags zum Radstreifen in der Oppenhoffallee, der entfernt werden soll. Zusätzlich schlägt sie vor die gesamte Oppenhoffallee als Tempo-30-Zone einzurichten.
Herr Deumens befürwortet den Antrag und betont, dass zu Fuß gehen die umweltfreundlichste Art der Mobilität ist. Er beschreibt jedoch das Problem, dass die Barrierefreiheit insbesondere an Tagen der Müllabfuhr nicht gewährleistet ist, was insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor Herausforderungen stellt.
Herr Dopatka übergibt das Wort erneut an Herrn Larscheid. Dieser antwortet in Richtung Frau Radermacher, dass der genannte Antrag zum Radstreifen in Bearbeitung ist, sich aber vom Thema Überquerungen deutlich unterscheidet. Eine Überquerung der Oppenhoffallee, die Barrierefreiheit der Gehwege, wie auch die Verbreitung der Gehwege im Längsverkehr sind völlig unterschiedliche Themen. Zum Thema Tempo 30 erklärt er, dass die Oppenhoffallee derzeit mit 50 km/h als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen ist. Die Einbindung in Tempo-30-Zonen sei an Notwendigkeiten und Bedingungen gebunden. Das Streckengebot von 30 km/h sei neuerdings einfacher umzusetzen, aber dennoch mit Bedingungen verbunden. Die Stadt Aachen ist dem Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, dass sich für mehr Tempo 30 in Städten einsetzt, beigetreten, allerdings wurde dies in der StVO noch nicht übernommen.
Frau Burgdorff ergänzt, dass auf der Oppenhoffallee viele Parkplätze nötig seien. Derzeit dient die Oppenhoffallee außerdem als Hauptverkehrsstraßennetz für die ASEAG. Der Rat hat die Verwaltung mit der Beschleunigung der Fahrtzeiten der ASEAG beauftragt. Seit 2019 gibt es den parallel zur Oppenhoffallee verlaufenden Premiumfußweg Bismarckstraße. Die Oppenhoffallee nimmt eine wichtige Aufgabe im Verkehrsnetz ein. In diesem Fall steht der Busverkehr und das Vorankommen der PKW im Vordergrund. Weiterhin erörtert sie, dass das Links-vor-Rechts-Prinzip einer Tempo-30-Zone dort im Weg stehe.
Herr W. Bürger, merkt an, dass in der Josefstraße und in Eilendorf bereits Tempo-30-Zonen eingerichtet wurden, in denen das Tempo-30-Limit gilt, ohne dass das Schema „Links vor Rechts“ Anwendung findet.
Frau Burgdorff äußert, dass eine Tempo 30-Zone zur Regel „Rechts vor Links“ führe. Man unterscheide dies im Gegensatz zu einer Streckenverordnung, insofern habe Herr W. recht. Sie bestätigt, dass Fußgängern in der Verkehrsplanung eine stärke Berücksichtigung angedeihen muss. Zudem betont sie, dass man die anstehenden Bauarbeiten, insbesondere die des Fernwärmeausbaus, entsprechend berücksichtigen muss.
Ein weiteres Mitglied der Frankenbürger fordert, dass die richtige Auswahl der Querungshilfe von der Verwaltung geklärt werden soll. Zudem ist er der ebenfalls der Ansicht, dass der Verkehr insgesamt nicht behindert werden darf. Dennoch sieht er eine Durchgangs Geschwindigkeit von 50 km/h als zu schnell an und empfindet dies als Gefahr für Fahrradfahrende.
Frau G., Bewohnerin im Frankenberger Viertel, fordert, dass bei der Verkehrsplanung und Stadtentwicklung nicht nur Sicherheit und Komfort beachtet werden, sondern auch mehr Verbindungen zwischen den Stadtteilen geschaffen werden sollen. Dabei sollen insbesondere die Grünflächen besser miteinander vernetzt werden. Sie bittet die Verwaltung, den entsprechenden Rahmenplan von 2017 in ihren Planungen zu berücksichtigen, um diese Ziele umzusetzen.
Frau K., Aachener Bürgerin, betont die Gefahr für Kinder bei der Überquerung der Oppenhoffallee und verweist auf ein Bild in der Präsentation der Frankenbürger. Sie hebt hervor, dass die Barrierefreiheit der Bürgersteige gewährleistet sein muss und dass Umwege durch enge Bürgersteige nicht zumutbar sind.
Herr Hansen fordert ein ausgewogenes Verhältnis in der Verkehrsplanung und betont, dass die Oppenhoffallee auch eine Verbindungslinie darstellt. Vor allem seit der Sperrung der Bismarckstraße und die daraus resultierende Verlagerung des Verkehrs. Zudem fordert er, dass die Attraktivität des ÖPNV weiter gefördert werden muss.
Frau Strack freut sich über den Zuspruch für Barrierefreiheit. Als Mitglied der Kommission für barrierefreies Bauen bittet sie darum, bei der Planung die unterschiedlichen Arten von Behinderungen zu beachten, um eine umfassende und inklusive Zugänglichkeit sicherzustellen. Die Kommission für barrierefreies Bauen steht jederzeit beratend zur Verfügung. Man müsse sich nur melden.
Herr Dopatka, Vorsitzender und ehemaliger Bewohner der Oppenhoffallee, bestätigt, dass schon aufgrund der Enge der Hauptstraße vermehrt der Mittelstreifen überquert wird. Als mögliches Angebot schlägt er vor, die dauerhaften Baustellen der Straßen zu nutzen und die Maßnahmen frühzeitig mit den Bürger*innen vor Ort abzustimmen. Dies sollte allerdings nicht zu Verzögerungen führen, sondern lediglich ein zusätzliches Angebot darstellen.
Anlagen zur Vorlage
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| 1 | (wie Dokument) | 76,2 kB | |||
| 2 | (wie Dokument) | 3,8 MB | |||
| 3 | (wie Dokument) | 301,7 kB | 
Anlagen
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| 1 | (wie Dokument) | 4 MB | |||
| 2 | (wie Dokument) | 1,9 MB | 
