04.09.2025 - 15 Haftvermeidung bei Schwarzfahrer*innen im Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Es handele sich hier um einen interessanten Antrag, so Herr van den Hurk. Gleichwohl sei der MoA nicht zuständig, weswegen er das Thema gerne an den Rat verweisen wolle.

 

Er hoffe immer noch auf eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene, so Herr Nositschka. Allerdings habe er wenig Hoffnung. Das sei indes kein Grund kommunal nicht aktiv zu werden. Es sprächen keine finanziellen Gründe dagegen, genau wie es keinen Zwang zur Haft gebe. Schon das erhöhte Beförderungsentgelt stelle eine höhere Strafe dar als die Strafe für das Falschparken, was einer Ungleichbehandlung entspreche.

Seine Fraktion habe auf Grund dessen auch 1.000€ an den Freiheitsfond gespendet, der sich für die Auslösung inhaftierter Schwarzfahrer einsetze.

 

Diesen Ausführungen schließt sich Herr Wagner an und stellt einen geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion die Zukunft vor: Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die ASEAG anzuweisen, künftig von der Erstattung von Strafanzeigen bei Beförderungserschleichung abzusehen.

 

 

Das Anliegen sei richtig, allerdings fange die Befehlskette in dem Fall erst beim Rat an, so Herr Fischer. Er regt an, dass die Verwaltung sich bis zur Behandlung im Rat schon einmal bei bereits tätigen Kommunen nach Auswirkungen erkundigen solle.

 

Es gebe keine validen Untersuchungen dazu, dass das Verhalten durch die Strafanzeigen verändert sei, so Herr Nositschka.

 

Herr Blum lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Fraktion die Zukunft abstimmen, der mit 2 Zustimmungen und keiner Enthaltung mehrheitlich abgelehnt wird.

 

 

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und verweist das Thema zur Behandlung an den Rat. 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1000222&TOLFDNR=1016214&selfaction=print