02.10.2025 - 3 Tarifreform AVV/VRS 2026

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Bünten präsentiert zum Thema.

Dank für ihre intensive Arbeit erhält sie dabei von Herrn Fischer. Er sei dankbar darüber, dass man den Impuls bezüglich der Kurzstrecke aufgenommen habe. Dies wolle man nunmehr mittels eines geänderten Beschlussvorschlages noch einmal bestärken und dem AVV damit Rückenwind signalisieren.

Herr Hofmann erkundigt sich, wo man bei der Zusammenlegung der Preisstufen 2 und 3 preislich landen werde und gibt an, die grenzüberschreitenden Tarife in den Überlegungen zu wenig berücksichtigt zu sehen. Man solle die euregionale Besonderheit mehr aufgreifen.

 

Dank kommt auch von Herrn Nositschka, der sich erkundigt, ob die Planungen einen Wegfall des City XL Tarifs vorsähen und sich zugleich für eine dauerhafte Beibehaltung des Kurzstreckentarifs ausspricht.

 

Dem Dank schließt sich Herr van den Hurk an. Die Reform sei im Sinne der Fahrgäste und sorge für mehr Einfachheit. Auch im Digitalen sehe er viele Möglichkeiten, zum Beispiel durch die Weiterentwicklung von eezy. Hier müsse man darauf achten, dass man diesen Tarif auch ohne App nutzen könne. Bis dies soweit sei, sei ein Bartarif, auch für die Kurzstrecke, notwendig.Sobald dieser wegfallen solle, sehe er eine erneute Beteiligung des AVV Beirats.

 

Man arbeite natürlich auch an den Lösungen für die Nachbarregionen, so Frau Bünten. Hier sei man in engen Gesprächen. Eezy connect wolle man weiter etablieren und eben keinen harten Cut. Den City XL Tarif wolle man weiterhin für den Übergang nutzen. Preise für die anderen Gruppen seien noch nicht spruchreif, würden sich aber vermutlich in der Mitte der bisherigen treffen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

 

Frau Strack pflichtet Herrn van den Hurk bei und bringt Kritik an dem eezy Tarif zum Ausdruck. Sie erkundigt sich, ob die für schwerbehinderte Menschen geltenden Wertmarken auch für grenzüberschreitende Fahrten genutzt werden könnten, oder ob diese Fahrten wegfielen.

 

Daran könne der AVV nichts ändern, so Frau Bünten und Herr Geulen. Die Gültigkeit der Wertmarken im Bundesgebiet sei vom Bund geregelt. Die Fahrer der ASEAG würden diese jedoch kulanterweise auch bis nach Kerkrade akzeptieren.

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und befürwortet die weiteren Schritte hin zu einer Zusammenführung der heutigen Verbundtarife in 2026 mit den dargelegten Zielen. 

Der zukünftige Verbundtarif soll auch ein Kurzstreckenticket umfassen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig