05.06.2025 - 10 Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Plum äußert, die Satzung solle nun beschlossen werden. Evaluieren werde man die Satzung ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Herr Pilgram fragt, ob die Hochschule eingebunden wurde.

 

Herr Baal erklärt, es handele sich um eine Regelung, um zu klären, wie in Zusammenhang mit neuen Bauanträgen der Stellplatzbedarf gelöst werde. Er glaube nicht, dass das Stellplatzthema entscheidend für Baumaßnahmen sei. Das gelte auch für die Hochschule.

 

Frau Dörter schließt sich Herrn Plum und Herrn Baal an. Es sei der richtige Weg, Möglichkeiten zur Reduzierung anzubieten.

 

Herr Blümer verweist auf die Stellungnahme der Kommission Barriefreies Bauen und möchte wissen, inwieweit die Stellplatzsatzung Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt.

 

Frau Burgdorff dankt für die intensive Befassung mit dem Thema und die guten Hinweise. Die Satzung sei ein Gemeinschaftswerk von FB 60, FB 63 und FB 68. Es sei eine Chance, über Mobilitätskonzepte einen Gesamtblick auf das Portfolio von Gebäuden zu erhalten. Die Hochschule sei eingebunden worden. Der Entwicklungszeitraum gehöre allerdings der Politik und der Verwaltung. Man habe mit den Mobilitätskonzepten und der Satzung zwei hervorragende Öffnungen geschaffen.

 

Herr Schuster ergänzt, die Satzung beinhalte keine besonderen Regelungen für behinderte Menschen, weil diesbezüglich klare und umfassende Bundes- und Landesrechtsvorgaben bestünden und umgesetzt würden.

 

Herr Hucke merkt an, dass eine Minderung laut aktueller Fassung nach Maßnahme 6 nicht für Nutzungen aus Anlage 1 Nr. 8 gelte. Er bittet die Verwaltung:

  1. Eine Tischvorlage soll für den Rat erstellt werden. Das ÖPNV-Vollticket solle auch für Bildungseinrichtungen als Minderung gelten.
  2. Es gebe einen redaktionellen Fehler unter 10.2. Die Fläche solle korrigiert und im Rat als Tischvorlage vorgelegt werden.
  3. Die Evaluierung solle nach fünf Jahren erfolgen. Einen ersten Erfahrungsbericht solle nach zwei Jahren dem Planungsausschuss vorgelegt werden.

 

 

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen zu beschließen. 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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