05.06.2025 - 3 Städtebauförderung; Jahresbericht 2024, Arbeits...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 05.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Kubbilun berichtet über den Stand der Projekte in Haaren und Beverau, den Theaterplatz sowie weitere Projekte, die in 2024 fertiggestellt wurden. Das ISEK Haaren ende formal zum 31.12.2025, das ISEK Beverau laufe formal noch bis Ende 2026, sodass der Fokus ab 2027 auf der östlichen Innenstadt und Forst/Schönforst/Driescher Hof liegen werde.
Aufgrund der neuen Städtebau- Förderrichtlinie seien im letzten Jahr keine Förderanträge gestellt worden, sodass für das Jahr 2025 entsprechend keine Bewilligungen erwartet würden.
Sie berichtet außerdem von verschiedenen Bürgerformaten, die 2024 stattfanden und für 2025 geplant seien.
Nun arbeite die Verwaltung daran, die Analyse und Strategien aus „Östliche Innenstadt“ und „Mitten in Forst“ in umsetzbare und förderfähige Handlungsprogramme zu überführen.
Im Jahr 2025 gebe es 790 Millionen Euro Fördermittel des Bundes für die Städtebauförderung. Für die nächsten Jahre sei von einer Verdoppelung dieser Summe auszugehen. Die Städtebauförderung bleibe damit ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung.
Der Planungsausschuss lobt die Leistung der Verwaltung und den sichtbaren Mehrwert für die Quartiere.
Eine Nachfrage von Frau Dörter zum kommunalen Zwischenerwerb wird dahingehend beantwortet, dass dies angestrebt wird und im Dialog mit dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss gestaltet werden sollte.
Herr Baal wünscht für den nächsten Jahresbericht eine schriftliche Übersicht aller abgeschlossenen Projekte. Frau Breuer bittet bereits für 2024 um eine solche Übersicht und Versendung an die Ausschussmitglieder.
Frau Burgdorff weist abschließend auf die neue Förderrichtlinie hin. Demnach könnten nur noch Förderungen für Projekte beantragt werden, die sich in der Leistungsphase 2-3 befinden. In Zukunft würden daher nur noch Projekte eingeplant, bei denen das Einhalten der geplanten Zeitschiene absehbar ist.
Das bedeute aber auch, dass Haushaltsmittel für die Leistungsphasen 0-2/3 von Projekten benötigt werden, deren Förderfähigkeit noch nicht formell bestätigt ist. Um diese Unsicherheiten zu minimieren, fänden regelmäßige zwischen Land, Bezirksregierung und Verwaltung (FB 60/61) statt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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584,7 kB
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(wie Dokument)
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32,9 kB
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