03.07.2025 - 7 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Cüppers (Steg NRW) erläutert den Anlass, die Ziele und Zwecke sowie den Prozess der Untersuchung. In den Teilräumen rund um das Haus der Neugier, den Bushof, den Passagenblock, die Adalbertstraße, Stiftstraße sowie das Wehmeyer-Gebäude bestünden städtebauliche Missstände wie Leerstände, energetische Probleme und fehlender Klimaschutz.

Essentiell für die Einleitung eines Sanierungsverfahrens sei jeweils eine Machbarkeitsstudie, die beispielsweise die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen und die Bereitschaft der Eigentümer*innen darstellt. Beim Haus der Neugier, dem Bushof und seinem Umfeld sowie der Adalbertstraße und dem Wehmeyer-Areal sei ein Sanierungsverfahren aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht denkbar.

Wenn man die Perspektive des „Raumwerks“ umsetzen wolle, sei ein Sanierungsverfahren für den Passagenblock aufgrund der sehr stark eingreifenden Maßnahmen und den schweren Auswirkungen notwendig.

Im Anschluss berichtet er über Ergebnisse der Untersuchung und darauf basierende Handlungsempfehlungen.

 

Die Stadtbaurätin stellt dar, dass mit der Vorbereitenden Untersuchung nun eine umfassende Analyse vorliege, die ein komplexes Gebilde an Maßnahmen vorschlage. Dieses sei räumlich, zeitlich und inhaltlich zu ordnen. Es bedürfe eines Teams, das die östliche Innenstadt beobachtet und die relevanten Themen beispielsweise des Tiefbaus, Verkehrs oder Bauanfragen kennt. Es gebe nun eine Strategie, die umgesetzt werden soll. Die Verwaltung werde dem Planungsausschuss bald Vorschläge zur Priorisierung vorlegen.

 

Der Planungsausschuss dankt für das umfangreiche Werk. Einzelne Wortbeiträge wünschen, zunächst einen kooperativen Ansatz mit den Eigentümer*innen. Herr Plum fragt, wie lange das Gutachten Gültigkeit behalte und betont, man müsse schnell tätig werden.

Frau Burgdorff antwortet, die Vorbereitende Untersuchung müsse laufend bearbeitet und damit aktuell gehalten werden. Ansonsten könne man in 3-4 Jahren auf der Grundlage nicht weiter arbeiten.

Frau Dörter beschreibt das Werk als Handlungskonzept und wünscht sich nun Konkretisierungen. Es sei auch die Grundlage für die Erarbeitung eines ISEK. Es sei darüber hinaus sehr strukturiert in Räume sowie kleinere und größere Maßnahmen unterteilt. Ihr fehlt bei der Behandlung des Bushofumfeldes die Kirche St. Peter.

 

Herr Gilson lobt das Projekt. Es brauche keinen Endtermin, da es sich um ein fortlaufendes Projekt handele. Er möchte sich dem WAR anschließen und beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „Die im Handlungsprogramm enthaltenen Maßnahmen sind einzelnen Entscheidungen vorbehalten.“

 

Der Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt und mit 4 Stimmen dafür und einer Enthaltung nicht beschlossen.

 

Zum Abschluss stellt Herr Hucke heraus, dass die Maßnahme am Theaterplatz das letzte Projekt aus dem Innenstadtkonzept 2022 sei. Die nun vorliegende Untersuchung knüpfe unmittelbar daran an und stelle eine Weiterentwicklung des Innenstadtkonzeptes dar. Alle Projekte und Maßnahmen der Vorbereitenden Untersuchung liegen damit gebündelt in der Zuständigkeit des Planungsausschusses.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Kultur und Theater, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, der Senior*innenrat, der Mobilitätsausschuss, der Betriebsausschuss Volkshochschule (VHS), der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, der Kinder- und Jugendausschuss, die Bezirksvertretung Mitte, der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung, der Planungsausschuss, der Sportausschuss und der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nehmen die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Die Ausschüsse – vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement - empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,

 gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,

 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und

 das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 4 Gegenstimmen,

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Anlagen zur Vorlage