11.09.2025 - 6 Altstadtquartier Büchel: Sachstandsbericht zu ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Plum weist darauf hin, dass die Bürgerbeteiligung bereits vor dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision stattgefunden habe und erkundigt sich, ob im Verfahren weiter darauf aufgebaut werden könne.

Herr Jansen antwortet, dass die Verwaltung bereits sehr kurzfristig nach dem Urteil im April 2024 den Einleitungsbeschluss für neue vorbereitende Untersuchungen gefasst und im Anschluss mit deren Durchführung begonnen habe. Dies sei vorsorglich geschehen, falls die Revision nicht zugelassen bzw. nicht erfolgreich verlaufen werde. Insofern werde die Bestätigung des Urteils durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts während der Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen nicht als problematisch angesehen. Die bearbeitenden Stellen seien darüber hinaus im Austausch mit dem Fachbereich Recht und Versicherungen.