11.09.2025 - 12 Sanierungsrechtliche Gebote für Einzelobjekt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Zusätze:
- Es wird mündlich berichtet.
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 11.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Jansen gibt anhand von Präsentationsfolien einen Überblick über das Thema und die maßgeblichen Rechtsnormen. Der Fokus liege auf dem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot. Dieses sei ein Instrument, das die Verwaltung unabhängig von einem städtebaulichen Sanierungsverfahren als Verwaltungsakt einsetzen könne, um bauliche Veränderungen auf privaten Grundstücken zu bewirken. Er grenzt das Verfahren beispielhaft zu anderen Zugängen wie dem Bauordnungsrecht ab und erläutert im Nachgang die Grundlagen zur Durchsetzung des Modernisierungsgebotes.
Herr Schuster ergänzt, dass es sich dabei um ein schwieriges Verfahren handele, das sehr viele Abwägungen inklusive der Angemessenheitsfrage voraussetze.
Herr Jansen schließt mit dem Fazit, dass der Vollzug in der Praxis selten vorkommt und in der Regel eine konsensuale Lösung angestrebt wird.
In jedem Fall müssten personelle und finanzielle Ressourcen in der Verwaltung frühzeitig gesichert werden, da das Risiko einer langwierigen Vollzugsspirale bei nicht mitwirkungsbereiten Eigentümer*innen bestehe.
Herr Beus dankt für den umfangreichen Vortrag und unterstreicht, dass konsensuale Lösungen anzustreben seien. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, im Einzelfall ein solches Gebot vollziehen zu können.
Herr Allemand dankt für den Impuls, der auch nach außen wirke.
Frau Burgdorff betont die gute Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. Da Klagen zu erwarten seien, müsste hier noch sorgfältiger als ohnehin gearbeitet werden. Die Erkenntnisse könnten genutzt und gegebenenfalls mit dem Ankauf von Immobilien im Rahmen eines Fonds kombiniert werden. Hierfür gebe es gute Vorbilder in Deutschland. Das Gebot sei wichtig, sollte aber das letzte Mittel sein. Schließlich wolle man primär Entwicklung ermöglichen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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350,1 kB
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