04.06.2025 - 6 Vorsitz des Integrationsrats

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Demmer erläutert eingangs, dass aufgrund der Rücktrittserklärung aus dem Integrationsrats der bisherigen Vorsitzenden, Frau Smajic, zu klären sei, ob eine Neuwahl des Vorsitzes sowie der drei stellvertretenden Vorsitzenden vorgenommen werden solle oder ob hierauf im Einvernehmen aller Integrationsratsmitglieder verzichtet werden könne. Grundsätzlich verblieben lediglich zwei weitere Sitzungen in der aktuellen Wahlperiode, welche am 31. Oktober 2025 enden werde. Man habe sich im Vorfeld unter den stellvertretenden Vorsitzenden einigen können, für die kurze Dauer der verbleibenden Wahlperiode keine Neuwahl des Vorsitzes anzustreben, sondern für diese Zeit auf die vom Integrationsrat in seiner Sitzung des 29. November 2023 gewählten stellvertretenden Vorsitzenden zurückzugreifen. Herr Demmer (erster stv. Vorsitzender), Frau Rejf (zweite stv. Vorsitzende) und Herr Yenen (dritter stv. Vorsitzender) würden in den verbleibenden Monaten die Vertretung im Hinblick auf bevorstehende Termine gleichermaßen wahrnehmen. Die zwei kommenden Sitzungen würden durch Herrn Demmer geleitet.

 

Herr Szagunn bedankt sich für die Ausführungen und stimmt dem Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden zu.

 

Frau Rejf bedauert den Rücktritt von Frau Smajic und erklärt, dass man sich über das weitere Vorgehen in den kommenden Monaten im Vorfeld lange Gedanken gemacht habe. Eine abermalige Neuwahl des Vorsitzes in dieser Wahlperiode habe eine negative Außenwirkung und solle ihrer Meinung nach vermieden werden.

 

Herr Özgün äußert ebenfalls sein Bedauern über den Rücktritt von Frau Smajic, begrüßt jedoch den Lösungsvorschlag der drei stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Auch Herr Özbay begrüßt den Vorschlag der stellvertretenden Vorsitzenden und spricht sich gegen die Neuwahl des Vorsitzes für die verbleibenden Monate der Wahlperiode aus. Hierdurch solle die Außenwirkung des Integrationsrats bewahrt werden.

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Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt, dass bis zum Ende der laufenden Ratsperiode keine Neuwahl eines Vorsitzes mehr erfolgt und dass bis dahin die von ihm am 29. November 2023 gewählten Stellvertretungen in der entsprechenden Vertretungsreihenfolge die Aufgaben des Vorsitzes wahrnehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig