06.05.2025 - 3.1 Haushalt: Chancen und Risiken

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Beratung

Zum Untertagesordnungspunkt 3.1 weist Frau Grehling auf eine durch Dezernat II und den Fachbereich Finanzsteuerung ausgearbeitete Präsentation hin, mittels welcher sie nun auf die Punkte der Chancen und Risiken eingehen werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es wird auf die Präsentation „Haushalt – Chancen & Risiken“ verwiesen, welche am 16.05.2025 per Mail versendet wurde.

 

Zu einzelnen Punkten wurde durch Frau Grehling jedoch über die stichwortartige Zusammenfassung auf den Folien der Präsentation hinaus gehend Folgendes erläutert:

 

Aus den Entwürfen der GPA-Berichte seien bereits einige Vorabbemerkungen zur haushalterischen und allgemeinen Lage der Stadt Aachen abzuleiten. Hierzu werde nach abgeschlossener Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auch im Finanzausschuss berichtet.

 

Frau Grehling weist im Zusammenhang mit der, ab dem Jahr 2025 geltenden, reformierten Grundsteuer auf die sehr geringe Anzahl von Einsprüchen gegen die versandten Bescheide hin. Von rund 500 Einsprüchen seien lediglich rund 150 Stück den Änderungen aufgrund der Grundsteuerreform zuzuschreiben. Dies entspreche einer Quote von rund 0,15 % an der Gesamtzahl der Bescheide und hier liege Aachen im kommunalen Vergleich, welcher eine Quote von rund 3 % ausweise, merklich gut.

 

Hinsichtlich der Altschuldenhilfe des Landes NRW müsse eine Ergänzung vorgenommen werden, denn im Koalitionsvertrag, der am heutigen Nachmittag neu gebildeten Bundesregierung sei eine Bundesbeteiligung an der Altschuldenhilfe vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung bleibe jedoch abzuwarten.

Frau Grehling weist darauf hin, dass ein Antrag auf Teilnahme an der Altschuldenhilfe des Landes durch den Rat der Stadt nach der Sommerpause gestellt werden müsse.

Im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe müsse jedoch die Frage gestellt werden, wie eine echte Entschuldung der Kommunen funktionieren könne, da die vorgesehene Bundesbeteiligung lediglich über die Dauer der Legislaturperiode vorgesehen sei.

 

Als haushalterisches Risiko sei sicherlich der Tarifabschluss für den TVöD zu nennen und in diesem Zusammenhang generell die Personalkosten. Frau Grehling betont jedoch auch, dass die Tatsache, der Personalkostenverbund sei trotz des im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2025 bereits abgezogenen Konsolidierungsbeitrags voraussichtlichen überauskömmlich, bemerkenswert sei.

Beachtet werde müsse für die Zukunft allerdings, dass sowohl die Planung für den Haushalts- als auch für den Stellenplan jeweils stets von einem besonders optimalen Stand in der Personalbewirtschaftung ausgehe.

 

Zusammenfassed resümiert Frau Grehling, dass die derzeitige Lage für das Haushaltsjahr 2025 in der Bewirtschaftung durchweg ordentlich sei. Für das Jahr 2026 und die bevorstehende Haushaltsplanung sehe sie sich jedoch Herausforderungen gegenüber, zu denen man sich erst mit den vorliegenden Rechnunsgergebnissen und mittels eines noch zu validierenden Forecasts positionieren werde.

 

Ratsherr Baal fragt nach, gegen welche Position die voraussichtlich auf die Stadt Aachen entfallenden Entlastungen in Höhe von rd. 127 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe gebucht werden solle, gegen einen Ertrag oder stattdessen eher gegen eine offene Ausgleichsposition.

 

Frau Grehling erläutert, dass eine Buchung gegen eine Ertragsposition nicht in Frage komme und bittet Herrn Schoel als Abteilungsleiter der Abteilung 100 des Fachbereichs Finanzsteuerung die Buchung zu erläutern.

 

Herr Schoel erläutert, dass vorgesehen sei, den Entlastungsbetrag gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen, um auch im Vorgriff auf die kommende Haushaltsplanung mit einem höheren Stand des Eigenkapitals rechnen zu können. Eine ertragswirksame Buchung sei – wie durch Frau Grehling bereits erläutert – nicht möglich.

 

Ratsherr Baal wirft ein, dass man auch mit dem Land NRW versuchen könne abzustimmen, ob der Betrag in Höhe von rund 127 Mio. Euro gegen die offenen Abschreibungen der Corona-/Ukrainehilfen gebucht werden könne. Dies führe auch für die kommenden Jahre zu Entlastungen.

 

Frau Grehling erläutert, dass man sich erst bis zur Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 entschieden haben müsse und bis zu dem Zeitpunkt alle erdenklichen Berechnungsmodelle erstellen werde. Anhand dieser werde man entscheiden müssen, ob man eigenkapitalverbessernd und längerfristig gesehen im Zuge der Haushaltsplanung eine Erleichterung herbeiführen oder eine einmalige Ausbuchung der Abschreibung nach NKF-CUIG vornehmen wolle – oder den Gesamtbetrag schlichtweg möglicherweise aufteile. Die Modellberechnungen werde man dem Ausschuss entsprechend vorlegen.

 

Ratsherr Neumann stellt die Rückfrage, woher das Land das Geld habe, um die Kommunen derart zu entlasten.

 

Frau Grehling erläutert, dass das Land NRW eine Neuverteilung innerhalb seiner Ressourcen vorgenommen habe und auch sicherlich die, aus der Debatte um die Schuldenbremse, Erleichterung der Verschuldung für Länder zum tragen komme.

 

Ratsherr Pilgram fasst Frau Grehlings Ausführungen zur Präsentation zusammen und stellt fasst, dass sie mit dem Haushalt 2025 alles richtig gemacht habe.

 

Frau Grehling betont, man habe vor allem viel Glück gehabt, darüber hinaus auch an den richtigen Stellen Vorsicht walten lassen und hinzu komme, dass die Stadt Aachen auch immer auf einen vergleichsweise hohen und stabilen Stand der Gewerbesteuer schauen könne.

Aufgrund der in der Vergangenheit teils mehr als positiven Jahresergebnisse sei ein paar Mal bereits das Eigenkapital zumindest geringfügig wieder aufgebaut worden, Beteiligungsstrukturen seien durchdacht angelegt worden und bereits zur Eröffnungsbilanz seien die Weichen gestellt worden, sodass der Eigenkapitalverzehr nicht so schnell voranschritt, wie zum 1. NFK-Haushalt berechnet.