06.05.2025 - 5 Sachstand zur Einführung einer Beherbergungsabg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Eickholt fragt nach, inwiefern die Umsetzbarkeit für den Haushalt 2026 realistisch sei, da bis dahin sicherlich einige Vorarbeiten, wie beispielsweise die Einrichtung einer Software oder eines Meldeportals, erforderlich würden. Die weitergehende Nachfrage sei seinerseits, ob man sich an Beispielen aus anderen Kommunen orientieren könne, oder man als Stadt Aachen hier die Vorreiterfunktion einnehme.
Außerdem stelle sich für ihn die Frage, inwiefern die Stadt Aachen Kenntnis über Informationen erhält, welche das Finanzamt längst erhebt. Gäbe es Doppelstrukturen oder könne man mittels einer Art Kooperation die Daten der Finanzverwaltung übernehmen.
Ratsherr Deumens betont, dass seine Fraktion der Einführung der Beherbergungsabgebe positiv gegenüber stehe. Insbesondere begrüße er auch die in der Vorlage aufgeführten Freibeträge beispielsweise für den Aufenthalt in Jugendherbergen. Eine Frage bezüglich der einheitlichen Höhe der Abgabe stelle sich jedoch, da diese pro Nacht 2,50 Euro betrage und diese unabhängig vom Hotel erhoben werde, ob es der Quellenhof oder ein anderes Hotel sei. Die Stadt Wuppertal habe beispielsweise eine prozentuale Abgabe eingeführt.
Ratsherr Baal erläutert, er habe die Vorlage mit großem Interesse gelesen und er schließe sich seinen Vorrednern an, sich noch nicht eindeutig zur Beherbergungsabgabe zu positionieren, da man gerade in Mitten des Erkenntnisprozesses sei. Er betont jedoch, dass es sich bei der sogenannten Beherbergungsabgabe tatsächlich um eine Steuer handele. Er wolle hier eine Aussage von Frau Grehling im Zusammenhang mit der Grundsteuer C aufgreifen, dass mit der Einführung der Beherbergungsabgabe die Möglichkeit bestehe, diese Steuer geschickt zu platzieren und trotzdem den Steuerfrieden innerhalb der Stadt zu wahren.
Bezüglich der Befreiungstatbestände führt er an, dass in Betrieben, in welchen Kurtaxe zu zahlen sei, keine darüber hinausgehende Beherbergungsabgabe erhoben werden könne. Fraglich sei seines Erachtens jedoch, ob nach Auslaufen der geplant befristeten Beherbergungsabgabe noch Kurtaxe erhoben werde. Führe man eine Parallelität der Abgaben ein, mit beispielsweise der gleichen Laufzeit und Höhe, steuere man ganz schnell in eine Abgrenzungsproblematik zwischen beiden Abgaben.
Hinsichtlich der beiden neuen Stellen bei einem Ertragsvolumen von rund 2 Mio. Euro stelle er sich die Frage nach der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit, er sei sich hier zugegebenermaßen noch nicht ganz schlüssig. Weiterhin stelle er auch die Frage nach der sozialen Ausgewogenheit der Steuer und ob die Erhebung grundsätzlich vertretbar sei. Alleine die Tatsache, dass die Steuer bereits anderswo eingeführt worden sei, sei kein Indikator für die soziale Verträglichkeit und kein Grund diese ebenfalls einzuführen.
Er greife auch noch einmal den Punkt von Ratsherr Deumens auf, die Befreiung von Aufenthalten in Jugendherbergen, welche aber tatsächlich nur für schulische oder vergleichbaren Klassenfahrten und nicht aber für Fahrten von Jugendgruppen oder Sportvereinen gelte. Dies sei mitunter ein Punkt, den man sich noch mal anschauen müsse.
Ratsherr Pilgram erläutert, er habe noch Anmerkungen, welche zum einen die Bemühungen der Stadt Aachen gegen die Einrichtung von AirBnB vorzugehen, betreffe. Die Beherbergungsabgabe und damit einhergehende Kontrollen seien durchaus ein gutes Instrument, ebendiese Einrichtung und somit der Verknappung von Wohnraum in Aachen vorzubeugen. Er habe ebenso die Bitte, wie auch Herr Eickholt sie bereits geäußert habe, eine Zusammenarbeit mit dem Finanzamt anzustreben, um die Ressourcen der beiden neuen Stellen zu schonen. Zum anderen bedürfe es einer weiteren Überprüfung der Befreiungstatbestände, beispielsweise hinsichtlich ihrer Altersgrenzen. Insgesamt sehe er auch den großen Vorteil an der Steuer, dass die Einführung der Übernachtungsabgabe die Aachener Bürgerinnen und Bürger nicht belaste. Allerdings seien die Aachener Übernachtungsbetriebe durch den Aufwand belastet.
Frau Grehling betont, dass man sicherlich nicht alles mache müsse, was auch andere machen, aber es erleichtere die Einführung einer solchen Steuer und insbesondere auch die Rechtsfindung erheblich, wenn man sich am Vorgehen anderer Kommunen orientieren könne und bereits eine gesicherte Rechtslage durch vorliegende Rechtsprechungen habe. Ein großer Vorteil sei definitiv, dass durch die Einführung die Aachener Bürgerinnen und Bürger nicht belastet würden, die Beherbergungsabgabe aber ein gewisser Strohhalm sei, um die Ertragslage zumindest um geplant rund 2 Mio. Euro zu entspannen. Oftmals helfe bereits ein solcher Betrag, um die Bedrängnis durch die sogenannte 5%-Hürde zu minimieren und die Handlungsfähigkeit der Stadt aufrechtzuerhalten. Außerdem habe die Stadt Aachen mindestens genau so viel Stärke, einem Gast gegenüber zu argumentieren, eine solche Steuer zu erheben, wie beispielsweise Simmerath oder Düsseldorf. Eine Vereinheitlichung von Beherbergungsabgabe und Kurbeitrag könne jedoch nicht erfolgen, da man sicherlich nicht auf den Status als Kurstandort verzichten wolle.
Eine Belastung der Aachener Betriebe sei ihres Erachtens nicht gegeben, da der bürokratische Aufwand zur Erhebung der Abgabe absolut minimal sei.
Sicherlich müsse man die Tatbestandsmerkmale zur Beitragsbefreiung überprüfen, jedoch dürfe man nicht da hin kommen, eine ganze Palette an Ausnahmen zu formulieren und so die Beherbergungsabgabe zu schmälern. Dass Personalaufwendungen der Beherbergungsabgabe gegenübergestellt werden, halte sie nur für halb richtig, da andere Steuern im Haushalt – zumindest in der Betrachtung des Verhältnisses Ertrag zu Aufwand – mindestens genau so belastend seien.
Alle weiteren Fragestellungen zu Beitragsbefreiung, Laufzeit der Beherbergungsabgabe, Anschluss an oder Parallelität zum Kurbeitrag werde man nochmals in der Entscheidungsvorlage für den Finanzausschuss am 01.07.2025 aufgreifen, ein kommunaler Vergleich werde erstellt und auch die notwendigen Begleitkosten hinsichtlich IT-technischer Umsetzung aufgeführt.
Herr Freude, Leiter des Fachbereichs 22 - Steuern und Kasse, führt hinsichtlich des Kostenpunkts für IT- und technischer Ausstattung aus, dass sich dieser auf einem geringen Niveau halte. Die Veranlagungssoftware sei bereits vorhanden und müsse lediglich um die Veranlagung der Beherbergungsabgabe erweitert werden.
Herr Casper betont nochmals, dass seitens der SPD-Fraktion eine möglichst bürokratiearme Umsetzung gewünscht sei, da die Beherbergungsabgabe nicht nur größere Hotels, sondern auch die Betreiber von Ferienwohnungen treffe. Über eine einfache und unkomplizierte Losung würde man sich freuen.