25.02.2025 - 3 Kommunale Wärmeplanung – Beschluss über die Bet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 25.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Ausschussvorsitzende begrüßt Herr Bastian Peukert / FB 36/700, der zu der Vorlage eine Präsentation hält. Diese Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.
Die Ausschussvorsitzende dankt für den Vortrag und die Erläuterungen.
Sie führt aus, dass es sich bei der Wärmeplanung um ein strategisches Handlungskonzept handele, welches über 20 Jahre Entwicklung darstelle.
Die Stadt Aachen biete in einem frühen Stadium Dinge an und lege die Planung offen. Es könne daher keine Detailplanung sein.
Ratsfrau Brinner dankt für den Vortrag und die Vorlage. Es handele sich hierbei um en großen Schritt zur Klimaneutralität. Es sei ein ganzheitliches Planwerk, welches zeige, was möglich sei.
Sie führt aus, dass die Planung von jährlich 4,5 km Fernwärmeausbau viele Baustellen nach sich ziehen werde.
Sie möchte wissen, ob die aufgeführten Maßnahmen nun durch die Wärmeplanung verbindlich beschlossen seien oder ob diese in Zukunft gesondert beschlossen werden müssen.
Herr Beigeordneter Thomas erläutert, dass die Maßnahmenpakete mit dem heutigen Beschluss nicht alle beschlossen seien.
Die einzelnen Maßnahmen werden in der Zukunft weiter angepasst und müssen dann zu einem späteren Zeitpunkt einzeln beschlossen werden. Man möchte in der Zukunft auch auf den technischen Fortschritt achten und werde dann entsprechend nachzusteuern.
Herr Peukert / FB 36 erläutert, dass man bei einigen Maßnahmen bereits mit der Detailplanung beschäftigt sei.
Hierbei ist man im engen Austausch mit Altbau Plus. Man brauche die Partner, die in den Quartieren vor Ort seien. Die Informationsangebote sollen an den konkreten Bedürfnissen der Bürger*innen ausgerichtet werden.
Ratsherr Kiemes dankt für das Konzept.
Aus seiner Sicht biete es die Möglichkeit die Menschen bei den einzelnen Schritten mitzunehmen und so zu erreichen, dass keine weiteren Verunsicherungen bei den Bürgern entstehen.
Es sei wichtig für die neuen technischen Möglichkeiten offen zu bleiben.
Herr Dr. Nositschka möchte gerne auch die Möglichkeit von Wasserstoffnetzen geprüft wissen und Ausführungen, falls dies nicht planbar sei.
Ratsfrau Dr. Wolf bedankt sich für die Erstellung der Vorlage. Sie sieht hierin auch eine gute Informationsmöglichkeit für die Bürger. Zu dem Zeitablauf fragt sie, ob es richtig sei, dass die Planung alle 5 Jahre fortgeschrieben werde.
Ratsherr Blum hält fest, dass Aachen sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt habe. Wichtig sei es auch ihm, die Bürger zu informieren.
Herr Prof. Dr. Müggenborg möchte gerne anregen, dass eine qualifizierte Wärmeberatung für die Bürger im Einzelfall wichtig sei.
Herr Beigeordneter Thomas bestätigt, dass die Wärmeplanung alle 5 Jahre fortgeschrieben werden müsse.
Für individuelle Beratungen gäbe es das Angebot von altbau plus, welches weiter entsprechend den Bedürfnissen ausgebaut werden solle.
Es gebe vielfältige Optionen bei der weiteren Umsetzung. Eine Idee sei die digitale Hausakte, die dann auch mit Zustimmung der Eigentümer, Gebäudedaten für die Beratung und Durchführung der Maßnahmen durch Handwerker zentral zur Verfügung stellen könnte.
Herr Kraft / Enerko geht auf die Fragen von Herrn Dr. Nositschka ein und gibt Erläuterungen.
Er führt aus, dass es zu einem späteren Zeitpunkt Richtungsentscheidungen zu Bioethan oder Wasserstoff geben müsse.
Die Ausschussvorsitzende weist auf die Beratungsfolge der Vorlage hin, die bereits in vielen Gremien beraten wurde. Sie lässt über den Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss:
Für den Ausschuss für Umwelt und Klima (AUK):
1. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgelegten Entwurf der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz einschließlich der Ergebnisse zur Eignungsprüfung, Bestands- und Potenzialanalyse für die Dauer von 30 Tagen in die nach § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz vorgeschriebene öffentliche Beteiligung zu geben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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