01.07.2025 - 6 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Gaby Hens / FB 61 und dankt für die sehr umfangreiche und spannende Vorlage. Angesichts der Hitze wird auf eine weitere Präsentation verzichtet.

 

Ratsfrau Brinner bedankt sich ebenfalls für das umfassende Planungswerk. Sie bedauert, dass es sich nach rechtlicher Abwägung nicht um ein Sanierungsgebiet, sondern um ein Städtebaugebiet handele und hoffe aber, dass die Planungen zur östlichen Innenstadt dennoch im Sinne einer Aufwertung erfolgreich umgesetzt werden könnten. Bei der Menge der Dachflächen in diesem Bereich sollten alle Chancen genutzt werden, hier auch intensive Dachbegrünung zu Regenrückhaltung mit umzusetzen; gerade auch mit Blick auf den Kaiserplatz als tiefste Stelle. Evtl. könne auch in ein paar Jahren über Bachoffenlegungen nachgedacht werden.

Ratsfrau Brinner ist zuversichtlich, dass sich die östliche Innenstadt in 20 Jahren als klimaresilienter, grüner Bereich zeigen werde.

 

Ratsherr Kiemes ist skeptisch, welche Planungen sich wirklich umsetzen lassen werden. Auch ihn treibe die Klimaresilienz um. Der Aktionspunkt 6 – Bäche sichtbar machen - müsse klar verfolgt werden. Dachbegrünung allein reiche zur Verbesserung des Mikroklimas nicht aus. Angesichts der Höhe der Gebäude werde sich allein durch Dachbegrünung im Straßenraum klimatisch nichts ändern. Er spreche sich daher für mehr Entsiegelung und Anlegung von Grünflächen aus. Neben Dachbegrünung solle auch PV berücksichtigt werden. Insgesamt wünsche er sich mehr Aktionen im städt. Eigentum.

 

Herr Dr. Nositschka plädiert ebenfalls für mehr Entsiegelung und Begrünung. Er fragt nach mehr öffentlichen Flächen und wie hoch die Verwaltung den Umfang dafür einschätzte, da es sich ja nun nicht um ein Sanierungsgebiet im Vollverfahren handele.

 

Frau Hens / FB 61 und Herr Beigeordneter Thomas erläutern, dass es sich um einen großen Prozess handele und der Rahmen, in dem sich die Stadt – gerade auch auf privaten Flächen – bewegen könne, genau ausgelotet werden müsse. In der Vorlage ginge es nicht darum, einen Maßnahmenplan aufzustellen (der natürlich Bestandteil des Gesamtkonzeptes sei), sondern die rechtlichen Möglichkeiten zur Um- und Durchsetzung zu eruieren.

Die Fragestellung beinhaltete keinen Maßnahmenplan im Hinblick auf das Stadtklima.  Das Städtebaurecht gebe derart umfassende Analysen vor, um daraus abzuleiten, was für die östl. Innenstadt rechtlich umsetzbar sei.

Frau Hens / FB 61 vergleicht dies mit der Beweisführung in der Mathematik. Erst die Differenz zwischen IST und SOLL führe dazu, welches Instrument in der Sanierung ergriffen werden könne.

Das Vorgehen sei sehr komplex und auch kompliziert; schon kleine Formfehler könnten dazu führen, dass die gesamte Analyse wiederholt werden müsse.

Für fünf Bereiche sei der Mängelzustand erfasst und festgestellt worden. Nur für diese Bereiche könne das Sanierungsrecht eingesetzt werden. In Kenntnis dessen, was auf sie zukomme, hätten sich einige private Eigentümer*innen zwischenzeitlich schon auf den Weg gemacht und Bauanträge gestellt.

 

Im Bereich des sog. Passagenblocks (City Passage zw. Bushof und Willy-Brand-Platz), der komplett in privater Hand sei, sei ein Parallelprozess angeschoben worden, um stärker zu entsiegeln. Im engen Austausch mit Dezernat VII und FB 36 solle im Rahmen einer Masterarbeit der RWTH Klimamessungen durchgeführt und untersucht werden, welche Möglichkeiten sich zur Verbesserung hier ergeben könnten.

 

Die Ausschussvorsitzende dankt Frau Hens / FB 61 für die Einordnung. Man werde sich Zeit nehmen und auch mit Frau Beigeordnete Frauke Burgdorff detailliert über dieses Thema sprechen.

 

Ratsherr Kiemes merkt an, dass in der Öffentlichkeit dargestellt werde, dass die östliche Innenstadt aufgewertet werde. Er vergleicht das mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Forst und wünscht sich Workshops mit Anwohner*innen. Er vermisse Maßnahmen und Strategien zur Weiterentwicklung. Der Rest seien für ihn rechtliche Spitzfindigkeiten.

 

Frau Hens / FB 61 erläutert noch einmal die anstehenden Maßnahmen und diese, die bereits jetzt stattfinden – z.B. den Innenstadtmorgenprozess oder das Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit (IKAS) unter der Federführung von Herrn Beigeordneten Hissel. Sie bittet um Vertrauen, da es sich um eine Langzeitperspektive handele.  Die Entwicklungsziele würden stetig überprüft und der Politik vorgestellt.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz  nimmt die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Die Ausschüsse – vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement - empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,

 gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,

 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und

 das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1000259&TOLFDNR=1012097&selfaction=print