10.06.2025 - 8 Abgabe eines „stehenden Angebots“ im Rahmen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Piwowarsky vermisst in der Vorlage detaillierte Zahlen zu diesem TOP.

Der Beigeordnete, Herr Brötz, erklärt, dass Aachen in diesem Punkt gut aufgestellt ist und nennt hier insbesondere das Suermondt-Ludwig-Museum. Er verweist auf die diesbezügliche Projektförderung durch das Land NRW sowie diverse Vortragsveranstaltungen. Es geht hier vorrangig um den Schwerpunkt des NS Raubgutes, insbesondere in Bezug auf den früheren Direktor Krüttgen.

Detaillierte Zahlen lassen sich vorab nicht nennen. Im schlimmsten Fall würden kalkulatorische Kosten bzw. Bilanzkorrekturen insoweit anfallen, dass Kunst zurückgegeben werden muss.

Mit Verweis auf Punkt 4 der Vorlage würden nur dann Kosten anfallen, wenn die Stadt Aachen einen Anwalt einschalten würde. In der Regel läuft ein solches Verfahren über FB 30, so dass das Kostenrisiko nach Einschätzung des Kulturbetriebs gering ist. Der Unterschied zur bisherigen Praxis ist, dass auch nun einseitig von Rückforderungen eine Kontaktaufnahme mit der Kommission vorgenommen werden kann.

Herr Müller verweist auf die Limbach-Kommission; es gab in den letzten Jahren nur zehn Fälle. Grund hierfür war, dass man nur gemeinsam Kontakt aufnehmen konnte. Somit wird hier nun eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, ein sogenanntes „stehendes Angebot“ zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen gemäß Anlage 1 abzugeben.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1000301&TOLFDNR=1013310&selfaction=print