04.02.2025 - 11 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

  1. Arbeitsaufnahme der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugend“

Herr Grundmann berichtet, dass die erste Sitzung der AG § 78 SGB VIII für den Bereich Jugend Ende 2024 stattgefunden habe. Die im Mai 2023 beschlossene neue Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften sehe insgesamt drei AG’s vor: für die Bereiche KiTa und Kindertagespflege, OGS und Jugend. Die beiden erstgenannten AG’s seien auch bereits wie vorgesehen tätig. Für den Bereich Jugend habe zunächst in einem langen Abstimmungsprozess herausgearbeitet werden müssen, welche Tätigkeitsfelder konkret in die AG einbezogen und welche freien Träger eintreten sollten. Insgesamt umfasse die AG nun 17 Tätigkeitsfelder:

 Jugendverbandsarbeit

 Offene Jugendarbeit

 Jugendberufshilfe

 Sucht und Drogenprävention

 Kinder- und Jugendkulturarbeit

 Schulsozialarbeit

 Stadtsportbund

 Familienbildung

 Erziehungsberatung

 Gesundheitsamt

 Stationäre Hilfe zur Erziehung

 Ambulante Hilfe zur Erziehung

 Vormundschaften

 Kinder- und Jugendpsychiatrie

 Polizei

 Familiengericht

 Hilfen für Körper- und Mehrfach behinderter Menschen.

 

Er bedankt sich an dieser Stelle für das Team Jugendpflege, welche die konstituierende Sitzung der AG gut vorbereitet und moderiert habe. Mit Frau Natus-Can (Helene-Weber-Haus) und Herrn Schweden (VKM) seien auch bereits die Sprecher gewählt worden. Mit der AG sei ein wichtiges Gremium gewonnen worden.

 

  1. Treffen mit dem Jugendamtselternbeirat

Frau Scheidt berichtet von einem Treffen der jugendpolitischen Sprecher*innen und des Jugendamtselternbeirates. Die Teilnehmenden hätten sich darauf verständigt, sich einmal pro Halbjahr über wichtige Themen im KiTa-Bereich auszutauschen. Beim letzten Treffen seien insbesondere Ausfälle in den Betreuungszeiten thematisiert worden.

 

Frau Mendes ergänzt, dass das Treffen auch aus Sicht des JAEB gut verlaufen sei. Es sei ein geeigneter Rahmen, um bestimmte Themen anzusprechen, z.B. wie dafür Sorge geleistet werden könne, dass eine regelmäßige Betreuung stattfinde oder wie Eltern frühzeitig über Einschränkungen informiert werden könnten.

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