03.06.2025 - 10 Zugangsvoraussetzungen des Zukunftsfonds
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 03.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Tillmann erläutert, dass die SPD-Fraktion dem vorgeschlagenen Beschluss gerne folgen werde. Der Kinder- und Jugendausschuss habe sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Zukunftsfonds und dessen Zugangskriterien befasst. So hätten die Fraktionen Die Grüne und SPD in 2023 mittels eines Ratsantrages um Prüfung gebeten, ob der Zukunftsfonds u.a. im Bedarfsfall auf die Kostenübernahme für Mittagessen ausgeweitet werden könne. Die Verwaltung habe nachvollziehbar dargelegt, dass aufgrund anderer Förderungen aktuell kein Bedarf bestehe, den Zukunftsfonds zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zu nutzen. Daher könne der Beschlussvorschlag mitgetragen werden. Gleichzeitig handele es sich bei dem Zukunftsfonds nach wie vor um ein wichtiges Instrument, um im Bedarfsfell sehr spontan und unkompliziert reagieren zu können. Es sei daher wichtig, den Zukunftsfonds als flexibles Förderinstrument weiter bekannt zu machen.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen des FB 45 zur Kenntnis und beschließt, die überarbeiteten Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds anzuwenden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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786,4 kB
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