03.06.2025 - 14 Unterstützung und Entlastung für Kindertagesein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau van der Meulen erkundigt sich danach, ob es eine erste und zweite Reihenfolge bei der Mittelverteilung gebe, d.h. ob zunächst kleine und im Anschluss größere Einrichtungen profitieren würden. Weiterhin regt sie an, die Mittel im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen für 2026ff. aufzustocken und zu verstetigen.

 

Frau Hoffmann nimmt in Vertretung für die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Stellung zu der Vorlage. Die AG bewerte die Vorlage äußerst kritisch. Sie selbst werde dem Beschlussvorschlag daher auch nicht zustimmen. Sie benennt die folgenden Anmerkungen der AG:

  1. Die Vorlage begünstige vorrangig größere KiTas bzw. deren Träger. Diese hätten aufgrund ihrer Größe in der Regel bessere Möglichkeiten, um auf beispielsweise personelle Engpässe reagieren zu können und (Verwaltungs-) Vorgänge im Alltag zu bewältigen. In kleineren Einrichtungen, insbesondere in Elterninitiativen, seien Personen oftmals ehrenamtlich tätig. Für sie sei die Organisation ein hoher Verwaltungsaufwand, prozentual gesehen bestünden dort die größeren Herausforderungen. Die Herleitung, warum die größeren KiTas begünstigt würden, sei nicht schlüssig dargelegt.
  2. Ebenfalls kritisch werde die Förderung des Trägers Villa Luna gesehen. Dieser Träger arbeite gewinnorientiert.
  3. Die Einrichtungen des Trägers Caritas Lebenswelten fänden sich demgegenüber nicht in der Auflistung der fünfgruppigen KiTas.
  4. Darüber hinaus würden heilpädagogische Gruppen nicht berücksichtigt.

 

Herr Simons erläutert, dass er die vorgenommene Priorisierung durchaus nachvollziehen könne. Gleichzeitig stimme er den Bedenken von Frau Hoffmann zu. Es gebe auch größere Träger, deren Einrichtungen aber weniger als fünf Gruppen anbieten würden. Daher erkundigt er sich danach, ob noch alternative Berechnungsmodelle von der Verwaltung entwickelt worden seien, beispielsweise unter Einbezug der Gesamtheit aller Gruppen, die ein Träger verwalte.

 

Herr Tillmann führt aus, dass die Fraktionen Die Grünen und SPD diesen Antrag gestellt hätten, da im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatungen für 2025ff. die Situation aufgetreten sei, dass die vorgesehen Mittel zur Umsetzung des QiK-Modells nicht mehr in der angedachten Form hätten verwendet werden können. Die Fraktionen hätten die Mittel aber nicht einsparen, sondern sie nach wie vor der Entlastung und Unterstützung der KiTas nutzen wollen. Daher seien die 100.000 Euro in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzlich eingestellt worden als freiwillige Leistung. Zum einen sollte der Betrag zur Fortführung des Verwaltungskräfteprogramms und zum anderen zur Förderung des Quereinstiegs genutzt werden. Trotz des Scheiterns von QiK würde die Notwendigkeit des Quereinstiegs nach wie vor gesehen. Mit 100.000 Euro sei es natürlich herausfordernd, diese Ziele zusammenzuführen. Er sei dankbar für den Vorschlag der Verwaltung, der beide Ziele berücksichtige. Auch wenn er die vorgetragene Kritik nachvollziehen könne, seien die Mittel begrenzt und diese müssten nach nachvollziehbaren Kriterien verteilt werden. Es könnten natürlich alternative Kriterien entwickelt werden, allerdings würden diese ebenfalls zu Konsequenzen und Unwuchten auf anderer Seite führen. Es gebe hier keine ideale Lösung für alle Beteiligten. Es sei angedacht, die Mittel in den nächsten Jahren weiter aufwachsen zu lassen. Für den Moment regt er allerdings an, die Mittel jetzt zu verausgaben.

 

Herr Tillmanns merkt an, dass die eingestellten Mittel rückblickend betrachtet zu gering gewesen und nun die Folgen spürbaren seien. Er stimmt Herrn Tillmann zu, dass es keine perfekte Lösung gebe. Er befürchte, dass – auch wenn der Betrag im nächsten Jahr aufgestockt werden würde – der Verteilungsschlüssel nicht mehr angepasst würde. Es müsse daher nun gut überlegt werden, ob größere oder kleinere Einrichtungen unterstützt werden sollen. Eine weitere Option wäre, die Verwaltung mit der Entwicklung eines alternativen Modells zu beauftragen, allerdings hätte dies zur Folge, dass die Mittel später verausgabt werden könnten. 

 

Herr Lehnen berichtet, dass sich auch der Jugendamtselternbeirat intensiv mit der Vorlage befasst habe. Im Grunde seien rund 400.000 Euro nötig sowie eine Aufstockung der personellen Ressourcen um eine halbe Stunde pro Woche pro Gruppe. Die nun zur Verfügung stehenden 100.000 Euro seien ein guter Anfang. Dennoch gibt er zu bedenken, ob die Verteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht noch zu früh sei und diese möglicherweise effizienter und fokussierter gestaltet werden könne.

 

Frau Hoffmann erläutert, dass sich die AG § 78 eine aktive Beteiligung in der Entwicklung des Verteilungsschlüssels gewünscht hätte.

 

Herr Brötz bestätigt, dass die Entwicklung des Verteilungsschlüssels eine Quadratur des Kreises gewesen sei. Er betont, dass er dankbar sei, dass es der Politik gelungen sei, die Mittel überhaupt im Haushalt zu sichern. Die Mittel würden es ermöglichen, Dinge auszuprobieren. Es habe auch alternative Berechnungsmodelle gegeben, aber teilweise seien dann die Anteile für die einzelnen Träger derart gering gewesen, dass keine Handlungsfähigkeit geschaffen worden wäre. Mit der Begünstigung großer Träger würden diese einen nennenswerten Betrag erhalten, mit dem beispielsweise eine Verwaltungskraft auch finanziert werden könne. In größeren Einrichtungen gebe es eine höhere Anzahl an Kindern sowie Eltern, es würden mehr Dokumentationen und Gespräche anfallen. Die vorgestellte Lösung sei zwar nicht optimal, aber es seien Entscheidungen notwendig gewesen. Sicherlich fänden sich genauso gute Argumente für die kleinen Träger. Er merkt an, dass die AG § 78 eingeladen gewesen sei, eigene Vorschläge einzubringen, dies sei jedoch nicht erfolgt. Er mache dies der AG nicht zum Vorwurf. Es handele sich schlichtweg um eine schwierige Gemengelage. Sofern die Mittel künftig aufgestockt würden, könne der Verteilschlüssel ebenfalls angepasst werden. Hinsichtlich der Aufnahme des Trägers Villa Luna erläutert er, dass sich die Verwaltung an den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses orientiert habe. Der Träger sei in der Vergangenheit mehrfach geprüft worden, es habe auch ein interfraktionelles Gespräch in der KiTa Weißhausstraße gegeben. Der Träger sei in zwei Säulen strukturiert: zum einen als gewinnorientierte GmbH, zum anderen aber als gemeinnützige gGmbH. Die Verwaltung kooperiere mit der gGmbH. Zuletzt sei die gGmbH beleuchtet und dem KJA vorgestellt worden, als die Trägerschaft für den Neubau An der alten Tuchfabrik in Aachen-Brand vergeben worden sei. Villa Luna sei die Trägerschaft schlussendlich auch übertragen worden. Hinsichtlich der Einrichtungen der Caritas Lebenswelten sowie der heilpädagogischen Gruppen erläutert er, dass ausschließlich die Anzahl der kibiz-geförderten Gruppen berücksichtigt worden seien. Auch dieses Kriterium könne bei Aufstockung der Mittel erneut diskutiert werden.

 

Herr Gurr erläutert, dass er die Argumentation von Herrn Brötz nachvollziehen könne. Er werde dem Beschlussvorschlag zwar zustimmen, allerdings nur unter Vorbehalt, zu gegebener Zeit erneut über den Verteilungsschlüssel zu entscheiden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gurr erläutert Frau Backhaus, dass die Mittel im Jahr 2025 hälftig aufgeteilt würden, da das früheste realistische Beginn-Datum der 01.07. sei. Wenn für das verbleibende Jahr 2025 50.000 Euro benötigt würde, dann würden folglich 100.000 Euro in 2026 anfallen. Sofern mit den Mitteln Personal eingestellt würde, dann könne die Perspektive gegeben werden, dieses gleichbleibend auch im Jahr 2026 einzusetzen. Die Verwaltung beabsichtige, das Thema Quereinstieg nochmals grundlegend betrachten zu wollen. Es sei geplant, zusammen mit den freien Trägern zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten für den Quereinstieg bestehen.

 

Herr Tillmann stimmt Herrn Lehnen zu, dass zur Umsetzung aller Maßnahmen 400.000 Euro benötigt würden. Diese stünden aktuell aber nicht zur Verfügung. Daher sei er bestrebt, konstruktiv die verfügbaren Mittel zu verteilen. Er sehe derzeit keine Alternative, die Mittel sinnvoller zu verteilen ohne eine erneute Unwucht zu erzeugen. Er plädiere daher, nun einen Beschluss zu fassen und den Einstieg in eine Verstetigung zu schaffen.

 

Herr Tillmanns fasst zusammen, dass es letztendlich eine Sachfrage sei. Es könne nur für kleine oder für große Träger entschieden werden. Die Verwaltung schlage vor, die großen Träger zu begünstigen. Auch wenn es ebenso gute Argumente für die kleinen Träger gebe, sei eine Entscheidung notwendig. Er selbst sehe sich nicht in der Lage, einen alternativen Vorschlag zu formulieren. Es müsse allen klar sein, dass die sachliche Begründbarkeit der Entscheidung endlich sei.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verwendung der Mittel i.H.v. 100.000 € entsprechend der unten genannten Berechnungsmodelle.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen, 5 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1000308&TOLFDNR=1012800&selfaction=print