01.07.2025 - 5 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hens (Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung – FB 61) stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) die wesentlichen Punkte betreffend die Auswirkungen für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen vor.

 

Frau Scheidt dankt Frau Hens für die Ausführungen. Sie erkundigt sich danach, ob die Anregungen und Ergebnisse aus den vielen verschiedenen Beteiligungsformate für junge Menschen, wie Workshops, Jugendparlament, Kinderforum, mit in die weiteren Planungen einfließen würden. Im letzten Kinderforum am 30.04.2025 seien beispielsweise fünf Anträge aus dem Projekt „Pimp my Future“ vorgestellt worden. Sie habe hier angeregt, dass die Kinder und Jugendlichen beteiligt und in die Sitzungen eingeladen werden sollten, wenn die Anträge in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten würden. Einer der Ausschüsse habe diese Anregung allerdings bedauerlicherweise nicht umgesetzt, dies sehe sie als kritisch an, da dies dazu führen könne, dass die engagierten jungen Menschen den weiteren Verlauf ihrer Anträge nicht mitbekommen würden und aufgrund dessen womöglich enttäuscht seien.

Daher plädiert sie dafür, dass dies bei den weiteren Planungen der östlichen Innenstadt vermieden und das Konzept mit den Anregungen aus den Jugendbeteiligungsformaten verknüpft werde. Auch empfiehlt sie eine Zusammenarbeit mit dem Projektmanagement der Jugendpartizipation im Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB 01).

 

Frau Hens stimmt Frau Scheidt zu, dass die Beteiligung der Zielgruppe auch aus Sicht der Verwaltung wichtig sei. Derzeit befinde sich der Prozess allerdings noch auf einer rechtlichen Ebene und sei schwer vermittelbar, daher erfolge zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Beteiligung. Erst im nächsten Schritt könnten konkrete Einzelmaßnahmen in die jeweiligen Fachbereiche gegeben werden.

 

Herr Tillmanns bedankt sich für die kurze und prägnante Fokussierung von Frau Hens auf die wesentlichen Punkte, die den Kinder- und Jugendausschuss betreffen würden. Die Vorlage sei derart umfangreich, dass für ihn die Prozesse zu abstrakt und nicht vollständig greifbar seien. Der Großteil des Konzeptes würden auch nicht die Belange junger Menschen betreffen, dies sei angesichts der Größenordnung auch nachvollziehbar. Dennoch sei für den KJA nicht nur die Frage wichtig, wo eine künftige KiTa realisiert werden könne. Er wünsche sich, dass hier auch andere Belange in den Blick genommen würden, die für Kinder und ihre Familien wichtig seien. Ebenso erhoffe er sich, dass konkrete Maßnahmen als Einzelentscheidungen in die Fachausschüsse gegeben würden, damit diese für die Politik greifbarer seien und entschieden werden könnten.

 

Frau Schmitt-Promny dankt Frau Hens für ihre Ausführungen. Sie schließt sich Herrn Tillmanns an, dass der KJA konkrete Maßnahmen für den Bereich der Kinder und Jugendlichen vorgelegt bekommen müsse. Hinsichtlich der Beteiligung von jungen Menschen gibt sie zu bedenken, dass die Informationen zielgruppenspezifisch aufbereitet werden müssten. Auch wenn es angesichts knapper Flächen, vor allem im Innenstadtbereich, richtig und notwendig sei, Flächen neu zu bedenken, spricht sie sich allerdings vehement dagegen aus, Dachflächen von Parkhäusern aufgrund der Autoabgabe für die Nutzung durch Kinder – sei es als Außenfläche für eine KiTa oder einen Spielplatz – zu öffnen.

 

Frau Hens teilt mit, dass es sich hierbei in ihrem Vortrag lediglich um ein Beispiel aus einer anderen Kommune gehandelt habe und dies lediglich als Gedankenanstoß dienen sollte, welche Möglichkeiten es geben könne. Es handele sich keineswegs ein konkretes Projekt.

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Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Der Ausschuss – vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement - empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,

 gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,

 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und

 das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen