16.09.2025 - 10 Sachstand zum Erzieherischen Kinder- und Jugend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 16.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Grundmann unterstreicht die Wichtigkeit der heutigen Vorlage. Beim erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz handele es sich um ein sehr präsentes Thema in der Jugendarbeit. Er betont, dass die Vorlage vieles nur habe anreißen können und die Verwaltung auf Multiplikation setze. In der Verwaltung sei lediglich eine halbe Stelle für die Bearbeitung des Themenfeldes vorhanden. Er weist darauf hin, dass sich die Themen nicht mit denen des Euregionalen Zentrums für digitale Bildung vermischen würden. Die Tätigkeit finde vorrangig in der offenen Kinder- und Jugendarbeit statt. Gleichzeitig ende die Nutzung von Medien bzw. Social Media nicht nach der Schule. Junge Menschen bräuchten dringend eine Begleitung. Auch hier setze die Verwaltung darauf, eng mit den Eltern und den Akteuren in den Institutionen zusammenzuarbeiten.
Frau Schmitt-Promny dankt der Verwaltung für die Vorlage. Sie habe die Einrichtung der halben Stelle erfreut zur Kenntnis genommen, es sei angedacht, eine weitere im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beantragen. Es handele sich um ein gravierendes Thema in der Begleitung von jungen Menschen, sie befürworte auch den Einbezug der Eltern. Ihrer Ansicht nach wäre es jedoch sinnvoller bei den Frühen Hilfen angesiedelt. Sie bekräftigt, dass die Medien zwar durchaus Potenziale bergen würden, dennoch benötige es einen reflektierten Umgang, auch von Seiten der Erwachsenen. Sie wünsche sich zudem eine Diskussion über mögliche Handyeinschränkungen oder -verbote in Schulen. In anderen Ländern sei darüber hinaus eine Rückführung der digitalen Unterrichtseinheiten zu beobachten.
Herr Tillmanns bekräftigt, dass es sich um ein ernstes Thema handele. Für ihn sei es erstaunlich und er lobe daher ausdrücklich, welch breites Spektrum nur mit einer halben Stelle bearbeitet werde. Die Überlegung hinsichtlich weiterer Stellenkontingente müsse mit in die Haushaltsberatungen genommen werden. Das Thema werde alle Beteiligten die nächsten Jahre weiter beschäftigen. Er sehe daher einen zunehmenden Bedarf.
Frau van der Meulen schließt sich dem Dank für die Vorlage an. Sie befasse sich selbst im privaten Kontext mit den Themen KI, Cybermobbing, usw. Auch aufgrund dessen unterstütze sie die Wichtigkeit des Schutzes von Kindern im Umgang mit sozialen Medien und die aufgeworfene Anregung, die personellen Ressourcen in der Verwaltung aufzustocken.
Herr Kreutz berichtet aus der praktischen Arbeit der Jugendhilfe und weist darauf hin, dass alle Akteure auch kurzfristig überlegen müssten, wie Kinder und junge Menschen unterstützt und geschützt werden könnten. Er beobachte teilweise eine Hilflosigkeit in gewissen Situationen.
Frau Scheidt verdeutlicht, dass die Erwachsenen und insbesondere die Eltern eine Vorbildfunktion innehätten. Die Verwaltung könne Lehrkräfte, Sozialarbeitende und andere Akteure in der Jugendhilfe unterstützen aber ohne die Eltern könne das Problem nicht gelöst werden.
Herr Török berichtet, dass auch er im ehrenamtlichen Umgang mit Kindern, wie beispielsweise bei Jugendfahrten, teilweise an seine Grenzen stoße. Die Entwicklung der sozialen Medien sei derart schnelllebig, er sehe daher auch die Wichtigkeit, Kinder zu begleiten und dahingehend zu schützen, dass sie zum einen davor gewappnet seien, Opfer zu werden, und zum anderen nicht selbst zu Täter*innen würden.
Frau Hoffmann ergänzt, dass der Kinderschutzbund bereits im Kontakt mit der Verwaltungskraft stünde. Sie informiert über eine landesweite Kampagne gegen Cybergrooming am 01.10.2025 in Köln. Anmeldungen seien bis zum 24.09.2025 möglich.
Herr Lehnen erkundigt sich danach, wie eine halbe Stelle wirksam agieren könne.
Frau Krüger erläutert, dass zum einen Gremienarbeit geleistet werde, deren Mitglieder wiederum Multiplikator*innen seien. Zum anderen suche die Kollegin die jungen Menschen aktiv in den Jugendeinrichtungen auf, berate und begleite sie. Sie informiere u.a. über die Funktionalität von diversen Programmen, was Fake News seien und entwickele eigene Spiele mit ihnen.
Herr Pauls schlägt vor, dass die Schulen mit der Einschränkung der Handynutzung beginnen sollten. Das würde den Kindern wieder die Möglichkeit eröffnen, den Umgang miteinander zu lernen und zu kommunizieren. Dies setze aber die Unterstützung der Eltern voraus.
Frau Rejf berichtet von ihren Erfahrungen in der Elternschulpflegschaft. Ein Großteil der Eltern habe sich vehement gegen Handyeinschränkungen oder gar Verbote in der Schule geäußert. Auch die Argumentation der Schulleitung, dass die Lehrkräfte durch die ständigen Ermahnungen zur Handynutzung im Unterricht überfordert seien, habe nichts ausrichten können. Sie könne die Ablehnung vieler Eltern zu einem Handyverbot in Schulen nicht nachvollziehen. Gleichzeitig sei an einer Schule auf Initiative des dortigen Kinderparlamentes ein Verbot eingeführt worden.
Frau Haring unterstützt die Ausführungen von Frau Rejf. Sie habe ebenfalls von Schulen gehört, an denen ein Handyverbot auf Wunsch der Schüler*innen eingeführt worden sei.
Herr Török ergänzt, dass auch bei den von ihm begleiteten Jugendfahrten keine Handynutzung erlaubt sei. Obwohl dies den Kindern in den ersten Tagen schwergefallen sei, hätten sie schnell gelernt, sich auf die Situation einzustellen und miteinander zu reden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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75,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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108 kB
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