16.09.2025 - 4 BASA Dual

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Henshen, Fachbereich Jugend und Schule (FB 45), stellt den dualen Studiengang Bachelor Soziale Arbeit (BASA dual) anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) vor.  

 

Frau Scheidt dankt Frau Henshen für den Vortrag. Bei dem Angebot handele es sich ihrer Ansicht nach um einen guten Schritt zur Fachkräftegewinnung.

 

Frau van der Meulen schließt sich dem Dank an. Auch sie bewerte das Angebot als eine gute und solide Grundlage. Bezugnehmend auf die an den Studiengang anschließende fünfjährige Bleibeverpflichtung für die Studierenden erkundigt sie sich nach den Auswirkungen, falls eine Person doch vor Ablauf dieser fünf Jahre das Tätigkeitsfeld verlassen möchte. Sie fragt sich, ob nicht auch eine dreijährige Bleibeverpflichtung ausreichend sei.

 

Frau Henshen erläutert, dass dies eine häufig gestellte Frage sei, ihr die konkreten Gründe für die festgelegte Anzahl der Jahre aber nicht bekannt seien. Sie selbst sei sehr überzeugt von dem Angebot und die Dauer der Bleibeverpflichtung. Die Studierenden würden eine enge Begleitung und Anleitung erhalten, zudem ein Ausbildungsgehalt, die Semestergebühren würden von der Stadt Aachen übernommen. Auch wenn sie sich in ihren Tätigkeitsfeldern ausprobieren könnten, müssten sie keine Fallverantwortung übernehmen, somit hätten sie ein Sicherheitsnetz. Hierfür stelle die Stadt Aachen sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen. Bei den finanziellen Mitteln handele es sich um öffentliche Gelder, mit denen die sehr bewusst umgegangen werden müsse. Daher sei es folgerichtig, dass die Studierenden zunächst in der Verwaltung selbst eingesetzt würden, um den Aufwand zu rechtfertigen.

 

Frau Schmitt-Promny dankt Frau Henshen ebenfalls für die Erläuterungen. Ihrer Ansicht nach sei dies ein sehr überzeugendes Modell, bei dem sie auch Ähnlichkeiten zur praxisintegrierten Ausbildung („PiA“) im KiTa-Bereich sehe. Der erste Jahrgang habe nun das erste Studienjahr beendet. Daher erkundigt sie sich zum einen nach eventuellen Rückmeldungen der Studierenden zum Angebot. Zum anderen interessiere sie, ob die Studierenden am Ende des Studiums – trotz des Sicherheitsnetzes durch die Fachkraft – trotzdem eigene Fälle bearbeiten könnten. Sie befürchte andernfalls, dass ein Praxisschock einsetzen könne.

 

Frau Henshen berichtet, dass die bisherigen Reaktionen der Studierenden durchaus positiv seien und sie sich mit dem Angebot und der Stadt Aachen identifizieren könnten. Sie könnten nach Möglichkeit, auch bereits vor dem 6. Semester, eigene Fälle bearbeiten, allerdings seien sie nicht dafür hauptverantwortlich.

 

Herr Simons erkundigt sich danach, ob Studierende, die den Studiengang abbrechen würden, zumindest anteilig entstandene Kosten zurückerstatten müssten.

 

Frau Henshen erläutert, dass es vertragliche Ausstiegsklauseln gebe, die allerdings auch beispielsweise soziale Härtefälle berücksichtigen würden. Bei einem vorzeitigen Wechsel oder Ausstieg aus dem Studiengang müssten die Studierenden in der Regel anteilig die übernommenen Semesterbeiträge sowie das Gehalt gestaffelt zurückzahlen.

 

Frau Hoffmann berichtet für die Paritätische Kreisgruppe, dass die freien Träger das Konzept befürworten und nach Möglichkeit auch in die Trägerlandschaft übertragen wollen würden, um Nachwuchs ausbilden und halten zu können. Hier regt sie an, dass die Akteure gemeinsam ein entsprechendes Konzept erarbeiten.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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