05.06.2025 - 8 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Griepentrog begrüßt Frau Hens vom städtischen Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung und fragt, ob es in der Abhandlung spezielle Hinweise im Bereich Schulen und Bildungsstandorte für den ASW gebe.

Frau Hens erklärt, dass vor etwa einem Jahr der erste Bericht zur östlichen Innenstadt in den Ausschüssen beraten worden sei. Der heute vorliegende Abschlussbericht sei nun eine Konklusion des Gesamtprojektes. Insgesamt sei das Thema Schule und Bildung in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernat IV erarbeitet worden, beispielweise im Zusammenhang mit dem geplanten Haus der Neugier.

 

Frau Heider fragt, wie genau Schulstandorte berücksichtigt würden und ob es jetzt schon absehbar sei, welche Orte sich speziell als Bildungsstandort eignen würden.

 

Frau Hens erläutert, dass sich der Prozess gerade in der rechtlichen Abhandlung befinde. Bildungsstandorte seien in jedem Fall berücksichtigt, insbesondere auch Kita-Standorte. Für jede Option sei in jedem Fall zunächst eine Machbarkeitsstudie notwendig.

 

Frau Griepentrog betont, dass Bildungsstandorte grundsätzlich bei den zukünftigen Überlegungen mitgedacht werden müssten und dies die Botschaft des Ausschusses zu dem Abschlussbericht sei.

 

Herr Brötz ergänzt, dass sein Dezernat sehr früh in die Prozesse eingebunden worden sei. Wenn sich im Kontext der Schulentwicklungsplanung weitere Bedarfe ergeben würden, dann könnten diese in jedem Fall noch eingebracht werden. Es sei noch alles offen. Die Innenstadt sei gut aufgeschlüsselt worden und es könnten an vielen Stellen noch spezielle Setzungen vorgenommen werden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Die Ausschüsse – vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement - empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,

 gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,

 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und

 das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1000315&TOLFDNR=1012679&selfaction=print