08.07.2025 - 7 Prognose Inklusionsrunde der StädteRegion Aache...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Kurschilgen erläutert, dass sie die Vorlage sehr kritisch zur Kenntnis genommen habe. Nach den rechtlichen Vorgaben dürften zwei bis drei Kinder mit Förderbedarf pro Zug in die weiterführenden Schulen aufgenommen werden. Nun soll dieser Wert auf vier angehoben werden. Sie stelle hier die rechtliche Absicherung in Frage. Zudem erkundigt sie sich, wie die Gymnasien zukünftig in die Beschulung mit aufgenommen werden könnten und ob es überhaupt weitere Zuweisungen von Lehrkräften geben würde, um die zusätzlichen Kinder entsprechend fördern zu können.

 

Herr Hellmann betont, dass es in erster Linie wichtig zu wissen wäre, welche Schulen schon Plätze im GL anbieten würden und welche Schulen derzeit noch freie Kapazitäten hätten. Seiner Wahrnehmung nach gebe es an den Gymnasien noch ausreichend freie Plätze, wenn sich diese an der Beschulung von GL-Kindern beteiligen würden. Das Gesetz würde zudem keine Obergrenze festlegen, sodass eine Anhebung der Richtwerte scheinbar grenzenlos möglich sei. Eine Umsetzung könne er sich im Regelbetrieb einer Schule nicht ohne Weiteres vorstellen. Daher sollten andere Möglichkeiten gesucht werden, dieser Herausforderung zu begegnen.

 

Frau Rohs empfindet die Darstellung der Vorlage als Dilemma. Zudem hinterfragt sie, wie die Prognose für die Folgejahre aussehen würde und ob mit einem dauerhaften Anstieg auch in den Folgejahren gerechnet werden könne. Die Anhebung der GL-Plätze auf vier pro Zug empfindet sie als sehr unglücklich, da die Inklusion schon unter den aktuellen Gegebenheiten sehr herausfordernd für die Schulen sei. Daher schlägt sie vor, die Kinder je nach Förderschwerpunkt zieldifferent in Gruppen aus sechs Schüler*innen einzuteilen und diese dann einer Regelklasse anzuschließen. Die übrigen Kinder mit anderen Förderschwerpunkten könnten dann auf die übrigen Regelklassen verteilt werden. Eine stärkere Einbindung der Gymnasien mache aus ihrer Sicht wenig Sinn, da die Schülerschaft dort sehr homogen sei. Auch regt sie an, den Eltern durch diese schwierigen Gegebenheiten nicht von der Inklusion abzuraten und die Kinder wieder auf Förderschulen zu verweisen. Vielmehr sollte angestrebt werden, die Ausstattung an den Regelschulen im Sinne der Inklusion zu verbessern.

 

Herr Grundmann erklärt, dass die Information über die Prognosen der StädteRegion erst vor wenigen Wochen an den Schulträger herangetragen worden seien. Die Verwaltung habe den Ausschuss mit der heutigen Vorlage möglichst frühzeitig über die Entwicklungen informieren wollen. Wie mit den Prognosewerten nun umgegangen werden soll, werde nach den Ferien mit den betreffenden Schulleitungen und der Schulaufsicht beraten. Die Situation sei in jedem Fall sehr unglücklich und müsse dringend aufgearbeitet werden.

 

Herr Auler ist der Meinung, dass die Verwaltung die Problemlage ehrlich beschrieben habe. Eine Lösung könne auf die Schnelle nicht angeboten werden. Das große Problem sei Auffassung nach das fehlende Personal, für welches das Land zuständig sei. Bei den Gymnasien erfolge die Inklusion derzeit über Einzelintegration.

Frau Fischer erkundigt sich, ob es sich um eine einmalige Steigerung handele oder ob sich die Zahlen der Kinder mit Förderbedarfen grundsätzlich erhöhe. Zudem möchte sie wissen, ob ein ähnlicher Trend auch an den Förderschulen zu beobachten sei. Eine Bündelung der Förderschwerpunkte habe ihrer Erinnerung nach in der Vergangenheit schon nicht gut funktioniert.

 

Herr Fischer schlägt vor, dass die Beratungen zwischen der Verwaltung und den Schulleitungen abgewartet werden sollten und das Thema danach nochmal auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt werden könne.

 

Herr Funk bestätigt, dass die Zahlen der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf grundsätzlich ansteigen würden. Sowohl die Förderschulen als auch die Schulen mit GL-Plätzen würden derzeit an ihre Grenzen stoßen. Ein Treffen mit den Schulleitungen und auch der Schulaufsicht sei daher unabdingbar zur weiteren Besprechung dieser Notlage.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1000316&TOLFDNR=1014704&selfaction=print