19.12.2024 - 2 Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Zu nunmehr TOP 2 „Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025“ weist die Vorsitzende auf eine Ergänzungsvorlage hin, die auf den Tischen verteilt wurde. Ebenfalls verweist sie auf die ausliegenden geografischen Karten, die Grundlage der Abstimmung im interfraktionellen Gespräch vom 22.11.2024 waren. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Zuschnitte der geografischen Karte noch im Anschluss an die Sitzung des Wahlausschusses gem. der Tischvorlage aktualisiert werden. Die aktualisierte geografische Karte ist dieser Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Die Vorsitzende bietet im Folgenden die Erläuterungen der ursprünglichen Vorlage sowie der Ergänzungsvorlage durch das Wahlamt an. Die Ergänzungsvorlage umfasst zwei Korrekturen. Zum einen sollen entsprechend der gewohnten Ortslagen Zuordnungen beibehalten und durch eine Änderung des Zuschnittes der Ringstraße/Rollefstraße die Bildung einer eingekapselten Insel vermieden werden.

Die Vorsitzende erläutert, dass die prinzipielle Maßgabe für die Gestaltung der Kommunalwahlbezirke die Einhaltung der 15%igen Abweichung zur durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten war. Es gibt aber in der neuen Zuteilung Bezirke, die diese Abweichung überschreiten und zwar in Höhe von 15,7 % bis 24,5 %. Dieser Weg wurde verfassungskonform eingeschlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zur Wahrung der räumlichen Zusammenhänge. Es geht also darum die Erkennbarkeit des Zusammenhangs zu bewahren und die Bezirksgrenzen einzuhalten. Die Überschreitungen der maximalen Abweichung betreffen ausschließlich die Außenbezirke, in denen gewachsene Strukturen und Zuordnungen anzutreffen sind, die bewahrt werden sollen. Die Kandidaten sollen dabei den Bezirken eindeutig zugeordnet werden können und Wahllokale sollen in einer zumutbaren Entfernung liegen. Dies dient der Vermeidung von Missverständnissen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Wahl- und Chancengleichheit.

In der ursprünglichen Vorlage wurde auch in einem Kommunalwahlbezirk in Aachen Mitte die Abweichung von 15% überschritten. Dies wurde in der Ergänzungsvorlage korrigiert.

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Debald, die die durchgeführten Änderungen noch einmal einzeln erläutert. Dabei wurde auf die im vorab geführten interfraktionellen Gespräch Einwände der Fraktionen eingegangen und die seitens der Fraktionen angeregten Änderungen vorgenommen. Bei der Vorstellung der Änderungen der ursprünglichen Vorlage wird dabei auf einen redaktionellen Fehler hingewiesen: Die Straße Gut Lehmkühlchen wird nicht dem 2402 sondern dem Stimmbezirk 2404 zugeordnet. Die Berechnung ist richtig durchgeführt, es handelt sich lediglich um einen Tippfehler. 

Herr Ratsherr Dr. Breuer stellt eine Verständnisfrage zum Vorgehen bei der Neueinteilung, die von Frau Debald beantwortet wird. Sie erläutert, dass aus den vorhandenen und bestehenden Stimmbezirken zunächst statt 29 nunmehr 33 Kommunalwahlbezirke gebildet wurden. Dabei wurden die Bezirksgrenzen berücksichtigt. In Aachen Mitte, in Aachen-Brand, in Laurensberg sowie in Haaren wurde jeweils ein zusätzlicher Wahlbezirk gegründet. So erhöhte sich die Anzahl der ursprünglich 29 Kommunalwahlbezirke auf die Anzahl von 33. Im Anschluss wurden dadurch entstandene Unstimmigkeiten bei der Verteilung der Wahlberechtigten durch Korrekturen in der Zuschneidung der Stimmbezirke ausgeglichen. Durch die Korrekturen sind die Bezirke wieder klar voneinander abgegrenzt.

Die Verwaltung ergänzt, dass diese neue Aufteilung dem Ratsantrag 412/18 und dem in der Ratsvorlage
FB 01/0560/WP18 angekündigten Vorgehen zur Einteilung der Kommunalwahlbezirke entspricht, wonach sich durch den Anstieg der Einwohnerzahl die gesetzlich regulär vorgesehene Größe des Rates erhöht .

Im Anschluss werden die beiden zusätzlichen Änderungen aus der Ergänzungsvorlage vorgestellt.

  •           Im Stimmbezirk 5109 wird nicht die Ringstraße, sondern die Rollefstraße mit den in der Ergänzungsvorlage beschriebenen Hausnummern verschoben.
  •           Im Stimmbezirk 4101, Kommunalwahlbezirk 16 wurde in der ursprünglichen Vorlage eine Abweichung von über 15% umgesetzt. Da die erhöhte Abweichung nur in den Außenbezirken ausgeschöpft werden soll, wurde eine weitere Korrektur vorgenommen, die in der Ergänzungsvorlage beschrieben ist.

Herr Ratsherr Allemand merkt an, dass das Wohngebiet „Kullen“ stark zerteilt ist in der der neuen Aufteilung. Er fragt nach der Begründung für die Aufteilung. Frau Debald erläutert, dass diese Zerschneidung nicht durch die neue Aufteilung entstanden ist, sondern schon vorher so existent war. Da die quantitative Verteilung der Wahlberechtigten nur so gewährleistet werden kann, wird verwaltungsseitig an der Änderung festgehalten.

Frau Ratsfrau Parting bemerkt, dass in der im interfraktionellen Gespräch präsentierten Lösung das Gebiet „Schleckheim“ einem neuen Bezirk zugeordnet wurde. Dies wurde für ungünstig empfunden, da die dort ansässige, überwiegend ältere Bevölkerung ein weit entferntes Wahllokal aufsuchen müsste. Frau Debald bestätigt, dass diesem Einwand der Fraktionen Rechnung getragen wurde, die Änderung wieder rückgängig gemacht und die alte Zuordnung beibehalten wurde. Dies hat zur Folge, dass auch in diesem Fall die Abweichung über 15% liegt, dadurch aber die räumliche Zusammengehörigkeit gewahrt wird und die Entfernung zum Wahllokal deutlich reduziert wird.

Die Vorsitzende stellt fest, dass aufgrund allgemeiner Zustimmung die maximal zulässige 25%ige Abweichung in den einzelnen Wahlbezirken von allen Anwesenden befürwortet wird. Insofern wurden die relevanten Unterlagen mit der Akzeptanz der Anwesenden besprochen und als rechtskonform zugestanden., Zur Beschlussvorlage auf Basis der Grundvorlage mit den zusätzlichen Informationen der Ergänzungsvorlage wird eine Abstimmung von der Vorsitzenden herbeigeführt. Es erfolgt eine einstimmige Annahme des Beschlusses ohne Gegenstimmen und Enthaltungen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Kreiswahlausschuss der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage und zusätzlicher Ergänzungsvorlage.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage