14.06.2005 - 10 Lärmminderungsplanung / Strategische Lärmkartie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Zunächst fasste Herr Hahnbück die in der Vorlage beschriebene Vorgehensweise der Verwaltung im Bereich der Lärmminderungsplanung zusammen. Begonnen habe man 1997 mit dem Bahnhofsumfeld. Die hier durchgeführten Untersuchungen seien als Pilotprojekt betrachtet worden, um zu erfahren, mit welchem Aufwand und in welchem Zeitraum eine flächendeckende Lärmminderungsplanung zu realisieren sei. Seitdem seien eine Vielzahl anderer Problembereiche untersucht und die jeweiligen Untersuchungsergebnisse jetzt zusammengeführt worden. Das Ergebnis dieser Zusammenführung stellte er anhand aktueller Pläne dar.

 

Während die Vorsitzende darauf hinwies, dass bereits in der Vergangenheit die Lärmproblematik in bestimmten Bereichen und mögliche Maßnahmen im Umweltausschuss diskutiert wurden, stellte Herr Alt-Küpers fest, dass sich sowohl die Stadt Aachen als auch das Land bereits 1987 mit der Lärmproblematik auseinander gesetzt und Finanzmittel zur Förderung passiven Lärmschutzes bereitgestellt hätten. Angesichts dieses langen Zeitraumes erwarte er, dass nunmehr endlich auch konkrete Maßnahmen aus den erstellten Plänen entwickelt würden. Er räumte ein, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage in Stadt und Land die Förderung passiven Lärmschutzes eher skeptisch zu beurteilen sei. Dem Hinweis auf die damaligen Förderprogramme des Landes und der Stadt Aachen hielt Herr Hahnbück entgegen, dass die damaligen Programme in ihrer Anwendung zu starr und ihre Wirkung daher begrenzt gewesen seien. Frau Nacken ergänzte, dass Fördermittel oft nicht abgerufen worden seien, weil Beschwerdeführer bzw. Betroffene außerhalb der Förderflächen gelegen hätten. Die jetzige strategische Lärmkartierung solle bis zum Jahre 2007 für das gesamte Stadtgebiet fertig gestellt werden. Nach Ausführungen von Herrn Hahnbück entspräche dies dem Zeitplan, der durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegeben werde. Dieser sähe zudem vor, dass ein Jahr später entsprechende Aktionspläne fertig gestellt sein müssten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Prof. Kettern führte Herr Hahnbück aus, dass etwa zwei Drittel des gesamten Stadtgebietes zwischenzeitlich untersucht seien. Fehlen würden Bereiche im Aachener Südraum, wo jedoch von einer geringeren Lärmproblematik ausgegangen werde. Angesprochen auf die Bahnstrecke Aachen – Gemmenich informierte Herr Hahnbück darüber, dass derzeit ein Lärmgutachten erarbeitet würde. Seitens der Bahn gäbe es die Zusage, die Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung vorzustellen.

 

In der nachfolgenden Diskussion wurde seitens der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es derzeit noch keine verbindlichen Grenzwerte gäbe, deren Überschreitung Bürgerinnen und Bürgern ein Klagerecht einräumen würde. Dies gelte auch dann nicht, wenn die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung durch Lärm überschritten werde. Insofern unterscheide sich die Situation im Lärmbereich deutlich von der Feinstaubproblematik. Im Hinblick auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie forderte Ratsherr Schmitz die Verwaltung auf, darauf zu achten, dass die Stadt Aachen auf eventuelle Anforderungen entsprechend vorbereitet sei.

 

Nach Abschluss der Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 31/15 vom 12.01.2005 gilt damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=106&TOLFDNR=5226&selfaction=print