25.10.2006 - 14 Scherbstraße, Fahrbahnmarkierungen;Antrag der C...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreterin Köhne machte erneut deutlich, dass es nach den geänderten neuen Vorschriften der geltenden Straßenverkehrsordnung keinesfalls unzulässig sei, Markierungen anzubringen; sie beantragte daher erneut für die CDU-Bezirksfraktion, die Markierungen der Haltelinien bzw. deren Auffrischung vor sämtlichen einmündenden Nebenstraßen der Scherbstraße vorzunehmen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt erneut die entsprechende Markierung sämtlicher einmündenden Nebenstraßen der Scherbstraße und beauftragt die Verwaltung, die Markierungen nunmehr unverzüglich vorzunehmen.

 

Abstimmung: einstimmig

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1220&TOLFDNR=15507&selfaction=print