17.10.2006 - 10 Mitteilungen und Anfragen

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Beratung

Aus Nachfrage von Ratsherrn Jahn nimmt Herr Emmerich zur Rücklagenentwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausführlich Stellung. Die Inanspruchnahme der Gewinnrücklagen ist z. T. in den Wirtschaftsplänen berücksichtigt. Dies erfolgt jedoch unter Beachtung rechtlicher Besonderheiten (Gebührenhaushalte). Aufgrund der Heterogenität der eigentriebsähnlichen Einrichtungen wird individuell über die Verwendung entschieden.

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