13.12.2006 - 4 Umstrukturierung der regio iT
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister macht vor Eintritt in die Diskussion zwei Anmerkungen:
Im Beschlussentwurf ist ausgeführt, dass im Gewinnfall eine inkongruente Gewinnverteilung erfolgen soll. Statt dessen sollte die Gewinnverteilung nach Umsatzquoten erfolgen. Der Beschlussentwurf wird insoweit korrigiert.
Weiterhin informiert er über ein kurzes Anschreiben des Landrates, der ausführt, dass man sich seitens des Kreises dieser Neustruktur anschließt. Dies bedeutet, das 21 % durch den Kreis erworben werden und der Kreis 9 % in die kreisangehörigen Kommunen weitergibt. Der Kreisanteil geht mit Bildung der Städteregion in diese über. Der Landrat regt an, eine entsprechende Regelung in die Verhandlungen zur Städteregion einzubringen, die man schon heute konsortialverträglich einstellen könnte.
Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Oberbürgermeister lässt sodann über den modifizierten Beschlussentwurf abstimmen. Sodann ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zur Umstrukturierung der regio iT Aachen zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss empfiehlt den städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der E.V.A. und der Gesellschafterversammlung der E.V.A. bezüglich der Beschlussfassung über den Erwerb von Anteilen an der regio iT, die der Stadt Aachen angebotenen Anteile in Höhe von 30 % bei der E.V.A. zu belassen und in einem geeigneten Konsortialvertrag zwischen der E.V.A. und der Stadt Aachen die Rechte der Stadt für die Gesellschaft und den Aufsichtsrat zu festzulegen.
Der Hauptausschuss empfiehlt den städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der E.V.A. und der Gesellschafterversammlung der E.V.A. bezüglich der zu treffenden Entscheidungen zur Gewinn- und Verlustverteilung, für den Fall von Gewinnen eine Gewinnverteilung nach Umsatzquoten und für den Fall von Verlusten einer Verteilung nach Gesellschaftsanteilen zuzustimmen. Die entsprechenden Regelungen sind in den geänderten Gesellschaftsvertrag der regio iT aufzunehmen.