14.11.2006 - 5 Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen - Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen wie folgt zu ändern:

Artikel I

Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen

1) Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe d wird als Buchstabe e) eingefügt:

    Ein/e Vertreter/in der ARGE in der Stadt Aachen, die/der von der Leitung bestellt wird.

2)  Die bisherigen Buchstaben e) bis j) werden zu Buchstabe f) bis k).

Artikel II

Dieser II. Nachtrag zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen tritt zum 1.1.2007 in Kraft.

 

Der Rat der Stadt beschließt folgenden II. Nachtrag zur Änderung der Satzung für das Jugendamt vom 21.8.1992:

Artikel I

Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen

1) Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe d wird als Buchstabe e) eingefügt:

    Ein/e Vertreter/in der ARGE in der Stadt Aachen, die/der von der Leitung bestellt wird.

2)  Die bisherigen Buchstaben e) bis j) werden zu Buchstabe f) bis k).

Artikel II

Dieser II. Nachtrag zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen tritt zum 1.1.2007 in Kraft.

 

 

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Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1274&TOLFDNR=15847&selfaction=print