14.11.2006 - 6 Frühwarnsystem der Kinder- und Jugendhilfe für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 14.11.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Drews erläutert und ergänzt die Vorlage anhand der beiliegenden Folien.
Anschließend stellt Frau Roeb-Flemming die Konzeption „Frühe Hilfen – Prävention von Gewalt im Säuglingsalter“ vor. Auch hier sind die entsprechenden Folien beigefügt.
In der folgenden Aussprache stellt Frau Scheidt die Notwendigkeit heraus, Kinder und Familien frühzeitig davor zu bewahren, in solche Situation zu kommen. Sie regt an, bei Fortbildungsmaßnahmen auch die Lehrer einzubeziehen. Sie bedauert, dass die verpflichtende Mütterbratung aus den 50/60er Jahren abgeschafft worden ist.
Frau Wilms sieht durch die Vorträge bestätigt, dass in Aachen alles versucht wird, um Misshandlung von Kindern vorzubeugen. Sie sieht aber immer noch Schwellenangst insbesondere für Meldungen bei der Polizei. Deshalb haben CDU- und FDP-Fraktion mit Schreiben vom 13.11.2006 (siehe Anlage) die Einrichtung einer Notruf-Hotline beantragt.
In der anschließenden Diskussion verständigen sich die Mitglieder des Ausschusses darauf, die Notwendigkeit einer Notruf-Hotline und ihre Umsetzungsmöglichkeiten umgehend von der Verwaltung prüfen und dann die Angelegenheit schnellstmöglich im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten zu lassen.
Herr Künzer unterstreicht zur Problematik „Wächteramt des Staates“, dass die Supervision der Mitarbeiter des ASD Standard sein muss, ebenfalls die ständige kollegiale Beratung. Dies muss auch politisch mitbegleitet werden. Zum Konzept Frühe Hilfen führt er aus, dass gerade in der Anfangsphase das Jugendamt Hilfe anbieten muss und diese Hilfe auch in Anspruch genommen werden sollte. Für die Durchführung des Projektes sagt er die Unterstützung der SPD-Fraktion zu.
Herr Siebert weist darauf hin, dass bei Gericht in Gewaltschutzverfahren des Jugendamt nur dann beteiligt wird, wenn auch die Wohnung betroffen ist. Er regt an, auf Ebene der Behördenleitung sich auf Verfahren zu verständigen, die eine umfassende Information des Jugendamtes garantiert.
Herr Rombey fasst die Vorträge dahin zusammen, dass Aachen in diesem Bereich gut aufgestellt ist und in Aachen alles Menschenmögliche zum Kindeswohl getan wird. Das praktizierte Verfahren zum Umgang mit Meldungen über Misshandlungen hat sich bewährt. Das Jugendamt ist jederzeit erreichbar. Bei Gefahr im Verzug ist im übrigen unverzüglich die Polizei einzuschalten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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