14.11.2006 - 8 Kindergartensituation in AachenDas Rundschreibe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Rombey erklärt, dass dieses Rundschreiben endlich Klarheit über die weitere Förderung der Horte durch das Land bringt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Verwaltung im Frühjahr 2007  eine Bedarfsplanung für diesen Bereich im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vorlegen kann, die auch beinhaltet, welche Horte aufgegeben werden, allerdings unter Beachtung der Besonderheiten  des jeweiligen Sozialraumes.

 

Auch Herrn Künzer begrüßt die Rechtssicherheit, die dieses Rundschreiben jetzt bringt.

Der Rundschreiben ist weiter ein Ausstiegsszenario aus der Hortfinanzierung.

Immerhin erkennt das Land an, dass es Kinder gibt, die mit OGS nicht adäquat gefördert werden können. Von daher sind weiterhin Förderschulen notwendig – mit entsprechend erhöhtem Förderbedarf. Die Mittel hierfür sind aus den freiwerdenden Hortmitteln zu nehmen.

Des weiteren muss geprüft werden, wo Notwendigkeiten in bezug auf einen Bedarf über die Grundschule hinaus – also für ältere Kinder – bestehen.  Wo werden diese Kinder in Horten betreut, wie kann hier  auch weiterhin geholfen werden.

Dem Ausschuss sind bei der Bedarfsplanung auch Zahlen zum Finanzvolumen vorzulegen, dabei ist darzulgen, wie viel Geld im Hortbereich freigesetzt wurde und wird und wie dieses in den Bereichen U-3 und OGS verwendet wird.

 

Frau Wilms regt an, dass in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses ein freier Träger der Jugendhilfe, der in der OGS tätig ist, seine Arbeit vorstellen soll. Dieses Ansinnen wird allgemein unterstützt.

 

Frau Scheidt sieht nach der Positionierung des Landes jetzt auch die Notwendigkeit, dass die Träger vor Ort informiert werden. Frau Drews verweist dazu auf die nächste Sitzung der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder am 15.11.2006, das Schulverwaltungsamt ist bereits informiert.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt das Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland vom 6.10.2006 zur Kenntnis.

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