12.12.2006 - 8 Bürgerantrag gegen die Verlagerung des Kindersp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Köster weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass seit Änderung des Landespflegegesetzes die Kommunen keinen Einfluss auf das Angebot an stationären Pflegeplätzen mehr hat. Es gilt das Gebot des freien Marktes von Angebot und Nachfrage.

Der Ausschuss begrüßt die sich abzeichnende Lösung mit Eintragung einer Baulast.

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Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss  nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich gegen eine Verlagerung des Kinderspielplatzes Taubengasse aus und empfiehlt dem Bürger- und Beschwerdeausschuss, sich ebenfalls gegen eine Verlagerung des Kinderspielplatzes Taubengasse auszusprechen.

 

 

 

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