12.12.2006 - 15 Übertragung von Aufgaben an die Städteregion; h...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 12.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Hostettler erläutert, dass sie in diesem Punkt gerade im Hinblick auf die Entwicklung zu Familienzentren noch weiteren Diskussionsbedarf sieht. Sie fürchtet insbesondere, dass nach einer Verlagerung keine Zugriffsmöglichkeiten seitens der Stadt mehr bestehen.
Herr Rombey und Frau Drews erläutern die Hintergründe, die zu dem Vorschlag der Verwaltung geführt haben. Es trifft im übrigen zu, dass die Entwicklung zu Familienzentren zum damaligen
Zeitpunkt noch nicht absehbar gewesen ist. Insofern sind die Rahmenbedingungen jetzt verändert.
Auch Frau Wilms sieht in diesem Bereich die Notwendigkeit, schnell reagieren zu müssen. Dies dürfte nach einer Verlagerung zumindest fraglich sein.
Herr Künzer weist auf die verschiedenen wichtigen Funktionen der Erziehungsberatungsstellen im Jugendhilfesystem der Stadt Aachen hin, für den KJA ist ein direkter Zugang zu den EB’s unerlässlich. Bei einer Übertragung an die Städteregion ist eine verbindliche Vereinbarung notwendig, die den Einfluss der Stadt auf die drei EB’s sicherstellt.
Herr Glar sieht in einer Übertragung keine Vorteile. Er weist darauf hin, dass seitens des Landes gefordert wird, dass die EB’s Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind, und dass sie Bestandteil der Hilfen zur Erziehung sind. Die Richtlinien sehen zudem Kooperationen mit Schulen und Kindergärten vor. Außerdem wurden die Aachener EB’s von der Absicht der Übertragung an die Städteregion nicht informiert.
Frau Hostettler stellt dazu fest, dass die Landesförderung auf keinen Fall in Frage gestellt werden darf.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,6 kB
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