12.12.2006 - 10 Einrichtung einer Notruf-Hotline beim Jugendamt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 12.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Wilms bedankt sich bei der Verwaltung des Jugendamtes für die schnelle und umfassende Bearbeitung des Antrages. Mit den gemachten Vorschlägen ist das Anliegen des Antrages erreicht.
Frau Drews weist ergänzend darauf hin, dass inzwischen das Rechtsamt bestätigt hat, dass gegen eine Übertragung dieser Aufgabe außerhalb der Dienstzeiten auf einen freien Träger keine Bedenken bestehen. Der Personalrat hat den Diensthandys zugestimmt. Es sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, die Nummer sowohl auf Festnetzanschluss als auch auf Handy zu schalten. Außerdem hat der Träger, der bereits den Inobhutnahmedienst für das Jugendamt wahrnimmt, seine Bereitschaft erklärt, in Kooperation mit dem Jugendamt diese Aufgabe zu übernehmen.
Auf Nachfrage von Frau Scheidt erläutert Frau Drews, dass bei einem nächtlichen Anruf dann der betreffende Mitarbeiter diesen Anruf annimmt und entsprechend den entwickelten und in der letzten Sitzung dem Ausschuss vorgestellten Standards ggfs mit einem zweiten Mitarbeiter überlegt, wie weiter zu verfahren ist und das Notwendige veranlasst, u.a. auch ob die Polizei einzuschalten ist. Die Polizei wird in Zukunft Anrufe an die Hotline-Nummer weitervermitteln.
Entsprechend der Vereinbarung zum Inobhutnahmedienst werden die zusätzlichen Personalkosten beim freien Träger mit 30.000 Euro beziffert. Deckung besteht innerhalb des Deckungskreises Hilfen zur Erziehung.
Frau Hostettler hofft, dass bald eine griffige Nummer gefunden wird. Der Ausschuss bittet um Bericht nach einem halben Jahr, wie diese Hotline in Anspruch genommen wurde.