23.11.2006 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frau Wally Zinken, Koordinatorin in der Offenen Ganztagsschule an der KGS Marktschule, stellt an Herrn Ernst die Frage, inwieweit eine Aufsichtspflicht für die Betreuerinnen der Offenen Ganz­tags­schu­le gegeben ist, wenn Schüler nach 16:00 Uhr nicht abgeholt werden.

 

Herr Ernst verweist auf die gegebenen Ermessensspielräume, Grundschulkinder können auch alleine zu Fuß nach Hause gehen, zumal zurzeit noch im Rahmen der bestehenden Schuleinzugsbezirke auf eine fußläufige Erreichbarkeit der Schule geachtet wird. Eine allgemein gültige Antwort ist hier jedoch nicht möglich, eine Haftung kommt nur bei grob fahrlässiger Handlung in Betracht.

 

Die Frage von Frau Elke Bühler, Betreuerin in der Offenen Ganztagsschule der KGS Marktschule, nach Anwesenheitspflicht der Schüler bis mindestens 15:00 Uhr wird nicht beantwortet, da es sich hier um eine Frage handelt, die direkt aus dem dienstlichen Zusammenhang entsteht und im Rahmen einer Dienstbesprechung geklärt werden muss.

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Beschluss:

 

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