12.12.2006 - 7 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach BauGB (inc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ergänzend zur Vorlage berichtet Herr Meiners zur differenzierten Darstellung und Erläuterung des rechtlichen Rahmens des angewandten Aachener Verfahrens, zur Eingriffsbewertung, von Organisation und Ablauf des Kompensationsmanagement und von exemplarischen Ausgleichsmaßnahmen.

 

Darüber hinaus visualisiert er anhand mehrerer Fotoaufnahmen exemplarische Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise Streuobstwiesen, Waldentwicklung / Erstaufforstung, Flächenpool Haarberg „Ökologieprojekt“, Waldumwandlung.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für den ausführlichen Vortrag und erklärt, dass seinerzeit immer die große Sorge gewesen sei, eine möglichst ortsnahen Ausgleich für die Eingriffe zu schaffen. Es hätte sie von daher noch eine entsprechende Bilanz interessiert, aus der man ersehen könnte, ob der Ausgleich immer in der Nähe des Eingriffs vorgenommen worden sei.

 

Diesbezüglich führt Frau Beigeordnete Nacken aus, dass die Bestimmung, wo der Ausgleich geschaffen werde, maßgeblich von dem einzelnen Projekt abhänge und die Verwaltung auf jeden Fall versuche, den Ausgleich immer ortsnah herbeizuführen. Darauf hätten auch die Bezirke ein sehr wachsames Auge, da gerade von dort aus – wenn möglich – immer darauf bestanden werde, dass der Ausgleich im Zusammenhang mit der Eingriffsmaßnahme stattfinde.

 

Abschließend bittet die Vorsitzende Ratsfrau Kuck darum, nach Möglichkeit alle 2 Jahre bezüglich des Ökokontos und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einen Bericht zu bekommen, was die Verwaltung zusagt.

 

Der Vortrag von Herrn Meiners wird entsprechend der Bitte des Umweltausschusses dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen

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