13.04.2005 - 6 Änderung der Satzung zur Regelung von Einzelhei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 13.04.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist auf die hierzu
versandten Unterlagen und die einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses zur
entsprechenden Beschlussfassung.
Beigeordneter Dr. Erlenkämper bittet, in dem allen
Ratsmitgliedern vorliegenden Satzungstext einschl. der Ergänzungen gemäß
Empfehlung des Hauptausschusses noch folgende redaktionelle Änderung
vorzunehmen:
- In
§ 2 (2) und in § 3 (2) ist die Bezeichnung ‚Verwaltungsamt für Oberbürgermeister’
jeweils in
‚Fachbereich
Verwaltungsleitung’ zu ändern.
Ratsherr Schabram weist darauf hin, dass es sich
hierbei um eine bedeutende Satzungsänderung handele, die das bisherige
Verfahren wesentlich ändere und deutlich mehr Bürgerfreundlichkeit beinhalte.
Er erinnert kurz an die Aufnahme dieser Form der Bürgerbeteiligung in die
Gemeindeordnung vor einigen Jahren, verweist auf die Zahl der erfolgreich
verlaufenen Verfahren sowie die bisher in Aachen durchgeführten
Bürgerentscheide, die allesamt im Interesse der Bürger entschieden wurden. Auf
einzelne Bestimmungen der neuen Satzung – die u.a. aufgrund der neuen
Verordnung des Landes zur Durchführung eines Bürgerentscheides erlassen werden
musste – geht er näher ein und hebt insbesondere als positiv die Herabsetzung
der Abstimmungsberechtigung auf 16 Jahre, die Erstellung eines
Abstimmungsheftes und die schriftliche Benachrichtigung der
Abstimmungsberechtigten einschl. der Möglichkeit der Briefwahl hervor. Nach
weiteren Ausführungen zu den Fristen befürwortet er seitens der Fraktion der
Grünen den Erlass der Satzung in der unterbreiteten Form einschl. der
Änderungen.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der
Oberbürgermeister lässt über den Satzungstext unter Einbeziehung der
Empfehlungen des Hauptausschusses und der mündlich vorgetragenen Ergänzungen
abstimmen.