13.04.2005 - 6 Änderung der Satzung zur Regelung von Einzelhei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die hierzu versandten Unterlagen und die einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses zur entsprechenden Beschlussfassung.

 

Beigeordneter Dr. Erlenkämper bittet, in dem allen Ratsmitgliedern vorliegenden Satzungstext einschl. der Ergänzungen gemäß Empfehlung des Hauptausschusses noch folgende redaktionelle Änderung vorzunehmen:

 

-           In § 2 (2) und in § 3 (2) ist die Bezeichnung ‚Verwaltungsamt für Oberbürgermeister’ jeweils in

‚Fachbereich Verwaltungsleitung’ zu ändern.

 

Ratsherr Schabram weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine bedeutende Satzungsänderung handele, die das bisherige Verfahren wesentlich ändere und deutlich mehr Bürgerfreundlichkeit beinhalte. Er erinnert kurz an die Aufnahme dieser Form der Bürgerbeteiligung in die Gemeindeordnung vor einigen Jahren, verweist auf die Zahl der erfolgreich verlaufenen Verfahren sowie die bisher in Aachen durchgeführten Bürgerentscheide, die allesamt im Interesse der Bürger entschieden wurden. Auf einzelne Bestimmungen der neuen Satzung – die u.a. aufgrund der neuen Verordnung des Landes zur Durchführung eines Bürgerentscheides erlassen werden musste – geht er näher ein und hebt insbesondere als positiv die Herabsetzung der Abstimmungsberechtigung auf 16 Jahre, die Erstellung eines Abstimmungsheftes und die schriftliche Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten einschl. der Möglichkeit der Briefwahl hervor. Nach weiteren Ausführungen zu den Fristen befürwortet er seitens der Fraktion der Grünen den Erlass der Satzung in der unterbreiteten Form einschl. der Änderungen.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Satzungstext unter Einbeziehung der Empfehlungen des Hauptausschusses und der mündlich vorgetragenen Ergänzungen abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt  einstimmig den der Originalniederschrift als Anlage beigefügten  Änderungsentwurf einer Satzung für die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.