23.05.2006 - 4 Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Gemeinnützig...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Dr. Betker bittet um Mitteilung, was er unter dem Begriff „gemischte Belegung“ zu verstehen habe.

 

Herr Norbert Plum begrüßt den in der Vorlage der Verwaltung dargelegten Vorschlag.

Er halte jedoch auch eine generelle Diskussion für angebracht, ob die vorgeschlagene Praxis vor dem Hintergrund des Anti-Diskriminierungsgesetzes überhaupt vertretbar ist. Dies könne in Form einer Vorlage / eines Tagesordnungspunktes in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

 

Herr Feiter teilt zunächst mit, dass die Geschäftsführerin der gewoge, Frau Persighel, gerne an der heutigen Sitzung teilgenommen hätte. Dies sei jedoch aus terminlichen Gründen nicht möglich gewesen.

Die Gespräche mit der gewoge über den Geschäftsbesorgungsvertrag seien noch nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen. Möglicherweise sei auch eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.

Zur Frage von Herr Dr. Betker teilt Herr Feiter mit, dass unter einer gemischten Belegung eine Vermietung mit und ohne Wohnberechtigungsschein zu verstehen ist.

 

Herr Baal führt aus, dass die mit der bisherigen Belegungspraxis gemachten Erfahrungen sehr zufrieden stellend seien. Die Mitarbeiter des Fachbereiches Wohnen würden hier sehr viel Fingerspitzengefühl beweisen und dafür sorgen, dass möglichst keine sozialen Brennpunkte entstehen.

Seine Fraktion habe aber auch kein Problem mit einer etwas flexibleren Handhabung der Belegungsstrukturen.

Er teile zudem die Auffassung, dass aufgrund des Anti-Diskriminierungsgesetzes die bisherige starre Belegungspraxis nicht mehr beibehalten werden könne und dürfe.

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Beschluss:

Sodann nimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Vorlage der Verwaltung und den Vorschlag, von der bisherigen ausschließlichen Bindung der Vermietung an InhaberInnen von Wohnberechtigungsscheinen abzuweichen, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Vorlage über die Auswirkungen des Anti-Diskriminierungsgesetzes auf die vorgeschlagene Praxis für eine der nächsten Sitzungen zu fertigen.