23.05.2006 - 4 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende, Ratsherr Haase, erklärte zu diesem TOP, dass die Seite 11 der Vorlage "Gebührenpositionen" durch die Tischvorlage auszutauschen sei. In der ursprünglichen Vorlage sei die Gebührenposition "6.9 Nutzung der Tiefkühlzelle pro Tag 63,00 €" nicht aufgeführt gewesen.

 

Alsdann stellte der Vorsitzende, Ratsherr Haase, Einvernehmen aller Fraktionen fest, dass die neue Gebührenordnung durch den Stadtbetrieb so erarbeitet und gestaltet wurde, dass eine "gerechtere" Verteilung der Kosten unter Beachtung der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes erfolgt sei.

 

 

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Beschluss:

Ohne weitere Aussprache empfahl der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig dem Rat der Stadt Aachen den 8. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung rückwirkend zum 01.01.2006 zu beschließen und damit zugleich den vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 22.12.2005 beschlossenen 7. Nachtrag mit der Folge aufzuheben, dass die auf der Grundlage des 7. Nachtrages vorläufig festgesetzten Gebührenbescheide nach Maßgabe des 8. Nachtrages verbindlich festgesetzt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1364&TOLFDNR=12783&selfaction=print