29.11.2006 - 13 IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Nachdem der stellvertretende Betriebsleiter, Herr Maier, darauf hinwies, dass mit dieser 

Änderung der Friedhofssatzung friedhofs – und gebührenrechtlich Neuland  betreten werde,

empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nach kurzer zustimmender Diskussion dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, für den neuen jüdischen Friedhof „Auf der Hüls“ als integrativer Bestandteil des Friedhofs „Auf der Hüls“ gemäß § 4 Abs. 1,2 und 3 der Friedhofssatzung eine Nutzungsbeschränkung dahingehend zu beschließen, dass auf diesen Friedhofsflächen nur Verstorbene jüdischen Glaubens und deren nichtjüdische Ehepartner bestattet werden dürfen.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf dieser Grundlage des weiteren, den 4. Nachtrag zur Friedhofssatzung vom 12.03.1997 zum 01.01.2007 zu beschließen und damit zugleich den vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 17.03.2004 beschlossenen 3. Nachtrag aufzuheben.

 


 

 

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