06.12.2006 - 4 Städtische Kindertagesstätte, Aufgabe der Stand...

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Beratung

Seitens des Jugendamtes ist Frau Kommissarische Bezirksamtsleiterin Brigitte Drews anwesend. Sie nimmt auf die Vorlage für den Jugendhilfeausschuss, die den Bezirksvertretungsmitgliedern vorliegt, Bezug und trägt ergänzend folgenden Sachverhalt vor:

 

Sie war vor einem Jahr ebenfalls in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand und hatte  seinerzeit berichtet, dass die Arbeiterwohlfahrt im Jahr 2006 die Kindergartenbetreuung Jackstraße aufgeben wird. Inzwischen wurden mit der Arbeiterwohlfahrt Verhandlungen geführt mit dem Ziel, dass die Jackstraße nicht zu kurzfristig geschlossen wird. Es konnte vereinbart werden, dass die Einrichtung, sich erst im kommenden Jahr aus der Kindergartenarbeit zurückzieht. Das Jugendamt hat mit Eltern und Kindergartenleitung Kontakt aufgenommen und inzwischen ist vorgesehen,  dass die Kindergartengruppen aus den Räumen des Kindergartens Am Reulert in die neuen Räume in die Jackstraße umziehen werden. Die Einrichtung Am Reulert ist zweigruppig integrativ, d. h. auch behinderte Kinder besuchen diese Einrichtung. Bei der Einrichtung in der Jackstraße handelt es sich um ein 8 Jahre altes modern eingerichtetes Gebäude, welches mit geringem Aufwand auch in Abstimmung mit dem Landesjugendamt hergerichtet werden könnte. Für Eltern und Kinder könnten Wege zwar dadurch etwas länger werden, diese können aber auch die Einrichtung im Kinderheim an der Freunder Landstraße Kinder nutzen.

 

Bezirksvorsteher Henn bedankt sich bei Frau Drews und gibt zu Bedenken, dass im Bezirk Brand noch einige Neubaugebiete entstehen und zukünftig weitere Kindergartenplätze benötigt werden.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF ist verwundert darüber, dass erst aufgrund einer Nachfrage der SPD-Fraktion in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand die Bezirksvertretung über die Schließung des Kindergartens informiert wird. Da der Kindergarten Freunder Landstraße kein städtischer Kindergarten ist, verfügt die Stadt Aachen hier über Kindergartenplätze, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Diese Gebäude weisen im Übrigen Feuchtigkeit und Schimmelpilze auf. Er bittet Frau Drews um Mitteilung, ob diese Schäden behoben sind.

 

Frau Drews räumt ein, dass bei Fertigung der Vorlage irrtümlicherweise die Bezirksvertretung Aachen-Brand nicht beteiligt wurde. Deshalb ist sie heute persönlich anwesend. Der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplan umfasst die gesamte Bedarfsplanung und Gesamtverantwortung für die Stadt Aachen; d. h. für insgesamt 64 stadteigene Einrichtungen und 40 Kindergarteneinrichtungen hat sie - in Kooperation mit den freien Trägern - die Pflicht, jedem Kind ab dem 3. Lebensjahr einen Kindergartenplatz zu sichern. Dies beinhaltet auch die Plätze der s. g. freien Träger.

Zu den von Herrn Hellmann genannten Schäden am Gebäude kann Frau Drews nur mitteilen, dass der Träger mit dem damaligen Architekten einen Rechtsstreit führt. Der Träger ist bemüht, die Schäden im kommenden Kindergartenjahr zu beheben.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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