06.04.2005 - 7.1 Änderung der Satzung zur Regelung von Einzelhei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beigeordneter Dr. Erlenkämper verweist auf die Vorlage sowie die noch nachgeschobenen redaktionellen Ergänzungen zur Vorlage. Über diese Ergänzungen seien nach nochmaliger Prüfung in § 5 folgende redaktionelle Änderungen erforderlich. Statt „Wahlorgan“ müsse es richtigerweise „Abstimmungsorgan“ lauten. In § 12 Abs. 1 müsse es heißen „21. Tag vor“.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Plum, wie zu verfahren sei, wenn dieser 21. Tag ein Sonntag sei, erklärt Beigeordneter Dr. Erlenkämper, dass dann die Regelungen zu Fristen aus dem BGB zur Anwendung kämen.

Daraufhin fasst der Hauptausschuss folgenden einstimmigen

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den anliegenden Änderungsentwurf einer Satzung einschließlich der nachgeschobenen redaktionellen Änderungen für die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu beschließen.

 

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