25.10.2006 - 6 Fußgängerbrücke Korneliusmarkt, Neubau

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Späth nimmt die ihm gebotene Gelegenheit war, seinen gemeinsam mit Herrn Kinting eingereichten Antrag vorzustellen und zu erörtern.

 

Herr Wergen erläutert zunächst die Rolle des Staatlichen Umweltamtes (StUA) in dieser Angelegenheit und erläutert die festgestellten Maßnahmen und Gutachten zum Hochwasserschutz der letzten Jahre. Danach bleibt festzuhalten, der Hochwasserschutz für den historischen Ortskern muss verbessert, Gefahrenstellen müssen beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Stadt. Auf Grund einer aktuellen Neuberechnung gibt es danach rein statistisch alle 50 Jahre ein Niederschlagsereignis mit der vorhandenen Gefahr eines größeren Hochwassers, bei dem mindestens ein Schaden von 1 Mio. Euro entstehen wird. Derzeit wird vom StUA für den Einzugsbereich von Inde und Vicht ein sog. Hochwasseraktionsplan erstellt. Dabei weist das StUA auf Gefahrenlagen hin und berät letztendlich die Kommunen bei der Suche nach adäquaten Lösungen zur Vermeidung von Überschwemmungen.

 

Herr Goffin gibt zunächst einen Überblick über den Werdegang der letzten Jahre. Im Jahre 2000 hat es bei der Bezirksregierung eine behördliche Abstimmung gegeben und es wurden verschiedene Maßnahmen zum verbesserten Hochwasserschutz festgesetzt. Alle Maßnahmen sind bis auf die Erneuerung der kleinen Indebrücke bisher durchgeführt worden.

 

Der letzten Aussage widerspricht die CDU-BF vehement. Nach ihrer Auffassung sind noch Lücken vorhanden, durch die das Hochwasser unter dem jetzigen Höhenniveau der vorhandenen Brücke in den Ortskern eindringen kann. Die Bezirksvertretung hat in mehreren Beratungen der letzten Jahre den Brückenneubau immer wieder abgelehnt, weil andere Lösungen, wie z. B. Regenrückhaltungen, gefunden werden sollten.

 

Frau Odekerken macht deutlich, dass es natürlich auch andere Lösungen zum Hochwasserschutz als den Brückenneubau gibt, diese sind aber um ein vielfaches teurer und aufgrund der momentanen Haushaltslage nicht finanzierbar.

 

Herr Wergen verdeutlicht nochmals, dass in diesem Bereich eine Hochwassergefahr bezogen auf ein 50jähriges Niederschlagsereignis besteht. Ein Schaden von mindestens 1 Mio. Euro ist ein vielfaches von dem, was der Brückenneubau kostet. Vor Jahren ist der Hochwasserschutz an der Inde bereits mit verschiedenen Lösungen diskutiert worden, die, bis auf den Brückenneubau, alle aus verschiedenen Gründen verworfen wurden.

 

Die SPD-BF macht deutlich, dass sie sich heute wie in der Vergangenheit schwer tut, einem Brückenneubau zuzustimmen, obwohl sie grundsätzlich davon überzeugt ist, dass Maßnahmen zum verbesserten Hochwasserschutz durchgeführt werden müssen. Aus Kostengründen wurden immer die gleichen Pläne für den Neubau der Brücke vorgelegt. Aktuell liegt nunmehr eine weitere Erhöhung des Brückenniveaus um 21 cm vor. Die SPD-BF kann und wird daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, auch wenn ein Neubau sicherlich erforderlich ist, der aber letztendlich nur fußgängerfreundlich und behindertengerecht sein kann.

 

Die SPD-BF beantragt, die Bezirksvertretung möge ihrem folgenden Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fordert die Verwaltung auf, umgehend mit einer alternativen Planung zu beginnen. Danach soll die Fußgängerbrücke in Leichtbauweise (Holz/Leichtmetall) in einer fußgängerfreundlichen Version errichtet werden. Aus Gründen des Hochwasserschutzes wird die Brücke so konstruiert, dass sie im Bedarfsfalle (hydraulisch) angehoben werden kann. Die Mauer zum Korneliusmarkt wird durch Maßnahmen des mobilen Hochwasserschutzes ertüchtigt. Die öffentlichen Versorgungsträger sind aufzufordern, die Versorgungsleitungen u-förmig unter das Bachbett zu verlegen.

 

Es folgt eine weitere ausführliche Diskussion, in der Herr Gosten erläutert, dass beim mobilen Hochwasserschutz in Form von Spundwänden die Gefahr bestehe, dass die Feuerwehr im Einsatzfall bereits mit anderen Aufgaben betraut ist und evtl. ein Einsatz für den Hochwasserschutz zu spät erfolgt. Er bedauert, dass die Brücke nicht behindertengerecht gebaut werden kann. Aber was nützt ein Brückenneubau, wenn das Bachbett nicht gesäubert und von Bewuchs freigehalten wird sowie an anderen Stellen Lücken zu Gunsten des Hochwassers bestehen.

 

Herr Wergen betont, eine Säuberung des Bachbettes und die Wegnahme des Bewuchses reichen alleine für einen Hochwasserschutz nicht aus. Daher wurde der Brückenneubau festgesetzt. Er beantwortet die Fragen aus den beiden Anträgen der Grüne-BF und der beiden Bürger. Danach soll der künftige Hochwasseraktionsplan alle Maßnahmen für einen wirksamen Hochwasserschutz enthalten. Auf Nachfrage der Grüne-BF führt er aus, die Errichtung von Regenrückhalteeinrichtungen im Einzugsgebiet von Inde und Iter wären sowohl von der Größe als auch von den Kosten erheblich. Bei einem tatsächlich auftretenden Hochwasserereignis besteht zügiger Handlungsbedarf. Die Schaffung von kleineren kostengünstigeren Lösungen wie Barrieren ist wegen der Problematik der Zielrichtung des Hochwassers wenig wirkungsvoll.

 

Nach Aussage des Herrn Goffin sind derartige verstreute Maßnahmen wesentlich teurer, als gezielt an einem Punkt eine konkrete Maßnahme durchzuführen. Auf Nachfrage von Herrn Büchel macht er deutlich, dass sich ein Hochwasser an der Inde anders als an Rhein und Mosel verhalten wird. Der Wasserspiegel wird zunächst langsam ansteigen, dann kann aber plötzlich eine größere Welle den Ort erreichen.

 

Für die CDU-BF hat sich die Verwaltung bisher immer dahingehend geäußert, die Stadt hätte die Auflage bekommen einen Brückenneubau oder Regenrückhaltebecken zu verwirklichen. Die hier vorgetragenen Aussagen des StUA gehen aber in die Richtung, das StUA hätte auf die Maßnahmen nur hingewiesen.

 

Auch die SPD-BF verdeutlicht nochmals, bevor das Hochwasser die Unterkante der vorhandenen Brücke erreicht, ist es bereits durch tiefer gelegene Lücken in den Ort gelaufen. Ein Brückenneubau kann nur mit einer behindertengerechten Lösung einhergehen. Es muss weiterhin an einer vernünftigen Lösung für alle Betroffenen gearbeitet werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Coracino antwortet Herr Wergen, das StUA ist eine Landesmittelbehörde, die im Tätigkeitsfeld des Hochwasserschutzes eine Fachbehörde darstellt und demzufolge der Bezirksregierung zuarbeitet.

 

Herrn Kinting wird als Antragsteller das Wort erteilt. Für ihn ist im Laufe der Diskussion deutlich geworden, hier werden für viel Geld so genannte Alibimaßnahmen durchgeführt. Er weist darauf hin, dass in Kornelimünster der Antoniuskanal und in der Propsteikirche sowie in einigen privaten Häusern Brunnen existieren, die mit der Inde verbunden sind und daher zwangläufig weit unter dem Wasserniveau liegen. Warum wird nicht abgewartet, bis der Hochwasseraktionsplan fertig erstellt ist, um dann die Entscheidungen zu treffen?

 

Die CDU-BF möchte die Frage beantwortet haben, auf welche Resonanz das Schreiben des Behindertenverbandes bei der Verwaltung gestoßen ist.

 

Herr Goffin erläutert hierzu, dass die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Untere Wasserbehörde relevant sind und nicht, ob die Brücke behindertengerecht ist. Frau Odekerken ergänzt, auch die vorhandene Fußgängerbrücke ist nicht behindertengerecht und eine andere Lösung als die bisher vorgestellte ist nicht in Sicht.

 

In diesem Zusammenhang ergänzt Herr Niederhäuser, der Bebauungsplan Kornelimünster-West hat auch dazu beigetragen, dass der Hochwasserschutz an der Inde verbessert werden muss.

 

Nach weiterer intensiver Beratung, an der sowohl Sprecher der Parteien als auch die Vertreter der Verwaltung ihre bisherigen Auffassungen nochmals bekräftigen, spricht sich die CDU-BF für den Vorschlag der SPD-BF aus.

 

Nach einer Zusammenfassung der Beratung durch Herrn Büchel ergeht auf seinen Vorschlag hin und mit Ergänzung durch die Grüne-BF sowie auf Grundlage des in der Beratung gestellten Antrages der SPD-BF folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Verwaltung aufzufordern, umgehend mit einer alternativen Planung zu beginnen. Danach soll die Fußgängerbrücke in Leichtbauweise (Holz/Leichtmetall) in einer fußgängerfreundlichen Version errichtet werden. Die Brücke ist so zu konstruieren, dass sie im Bedarfsfalle hydraulisch angehoben werden kann und die Versorgungsleitungen u-förmig unter das Bachbett verlegt werden können. Alternativ ist das Errichten von Spundwänden zu prüfen, soweit ein bestimmter Handlungszeitrahmen (Reaktionszeit) zum Aufstellen nicht überschritten wird. Weiterhin ist unter dem Aspekt des Erhalts der bestehenden Brücke zu prüfen, ob noch andere vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz möglich sind und ob die übrigen vorgegebenen Hochwasserschutzmaßnahmen bereits abschließend umgesetzt wurden.

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Anlagen zur Vorlage

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