09.08.2006 - 5 Bebauungsplan Nr. 874 – Schloss-Rahe-Straße -hi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Niederhäuser erläuterte kurz die Vorlage und teilte mit, dass auf Seite 3, 1. Absatz, die Informationen zum technischen Aufbau der Straßenkonstruktion wie folgt zu ändern sei:

 

Statt 25 cm Schottertragschicht neu:            20 cm HGT (hydraulisch gebundene Tragschicht)

Statt 22 cm Frostschutzkies neu:      27 cm Frostschutzkies

Unverändert bliebe der Gesamtaufbau mit 60 cm und Bauklasse III.

 

Auf die Fragen von Bezirksvertreter Mattes und Krenkel zur Belastungsfähigkeit des Straßenbelages führte Herr Niederhäuser aus, dass die Bauklasse 3 für Schwerlastverkehr geeignet sei und das verwendete Pflastermaterial in Verbindung mit den vorgesehenen großzügigen Wenderadien den  Belastungen z. B. durch Möbeltransporter und Müllfahrzeugen standhalte.

Auf Nachfrage von Bezirksvertreterin Schmitt-Promny teilte er mit, dass die zum Abriss anstehende Halle nach Feststellungen der Denkmalbehörde nicht schützenswert sei.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm einstimmig die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 874 festzusetzenden Erschließungsanlage einschließlich Kanäle im Trennsystem und Beleuchtung sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Einmündung in die Schloss-Rahe-Straße zur Kenntnis und empfahl dem Verkehrsausschuss, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 874 die Planung des Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH vom Juli 2006, Proj.-Nr. 89603.1, Blatt-Nr. A2 bis A5 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschloss die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg einstimmig, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 874 die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1410&TOLFDNR=14170&selfaction=print