06.09.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - für de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage und der eingeschränkten Beteiligung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes sowie den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 – Kármánateliers – einstimmig zur Kenntnis.

Er beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers – gem. § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

1.            Festsetzung des gesamten Plangebietes als Kerngebiet

2.            Vergrößerung der überbaubaren Flächen

3.            Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe

4.            Erhöhung der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse

5.         Verzicht auf die Festsetzung der GFZ, der Bauweise und der Dachform

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Weiterhin beschließt der Rat den entsprechend den Punkten 1 bis 5 geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1434&TOLFDNR=14927&selfaction=print