08.11.2006 - 8 Satzung über die Verringerung der zu wählenden ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Schabram legt seitens der Fraktion der Grünen dar, dass die Einwohnerzahl der Stadt über 250.000 liege und der Rat künftig normalerweise aus 66 Mitgliedern plus dem Oberbürgermeister bestehen würde. Aus pragmatischen Gründen, die in der Wahl zur StädteRegion im Jahre 2009 liegen würden, sollte die Zahl der Wahlbezirke 32 betragen und aus zwei nebeneinander liegenden Kommunal-Wahlkreisen ein Bezirk gebildet werden, um dann 16 Wahlkreise für die StädteRegion zu erhalten.

 

Ratsherr Treude begrüßt grundsätzlich diese Selbstverpflichtung des Rates, nicht zuletzt, um dadurch Geld einzusparen. In Rechenbeispielen zeigt er auf, wie viel Mittel eingespart werden könnten, wenn auf vier oder sechs Ratsmandate verzichtet würde. Diese Mittel könnten dann beispielsweise für die Beschaffung von Schulbüchern für Kinder von Hartz IV-Empfängern bereitgestellt werden. Nach weiteren Zahlenbeispielen wirft er die Frage auf, ob es möglich sei, auch auf vier oder sechs Ratsmandate zu verzichten.

 

Der Oberbürgermeister legt dar, dass dies eine Frage der politischen Willensbildung sei, die Fraktionen eine diesbezügliche Abstimmung vorgenommen hätten und die Anzahl mit Blick auf die Relation zur StädteRegion auch sinnvoll sei.

 

Bürgermeisterin Verheyen hält es seitens der CDU-Fraktion ebenfalls für sinnvoll, wenn mit Blick auf die StädteRegion und die Einteilung der Wahlbezirke die Anzahl der Ratsmitglieder auf 64 festgelegt werde. Sie empfiehlt Ratsherrn Treude, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen, den Rahmenbedingungen und den Planungen zur StädteRegion zu beschäftigen, entsprechenden Weitblick zu zeigen und nicht nur kurzfristige Einsparungen zu sehen, die dann später Mehrarbeit und Mehrkosten verursachen würden.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussentwurf gemäß Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die “Satzung über die Verringerung der Anzahl der zu  wählenden Ratsmitglieder” in dem sich aus der Vorlage der Verwaltung ergebenden Wortlaut.

Die Satzung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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