13.12.2006 - 12 IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Unter Hinweis auf die vorherigen Ausführungen von Ratsherrn Haase dankt der Oberbürgermeister auch im Namen des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde, Herrn Dr. Neugröschel, allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und die gefundene gute Lösung.

Anschließend lässt er, da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, über den IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb  einvernehmlich für den neuen jüdischen Friedhof „Auf der Hüls“ als integrativer Bestandteil des Friedhofs „Auf der Hüls“ gemäß § 4 Abs. 1,2 und 3 der Friedhofssatzung eine Nutzungsbeschränkung dahingehend, dass auf diesen Friedhofsflächen nur Verstorbene jüdischen Glaubens und deren nichtjüdische Ehepartner bestattet werden dürfen.

Auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt der Rat der Stadt Aachen auf dieser Grundlage des weiteren einstimmig den IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aachen. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Aachen den in seiner Sitzung vom 17.03.2004 beschlossenen 3. Nachtrag zur Friedhofssatzung auf.

Der IV. Nachtrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1437&TOLFDNR=16690&selfaction=print