02.05.2006 - 4 mündlicher Sachstandsbericht zur geplanten Umge...

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zu TOP 4:            Mündlicher Sachstandsbericht zur geplanten Umgehungsstraße B 258 n

in Aachen-Richterich

 

Zu der geplanten Umgehungsstraße B 258 n in Aachen-Richterich teilt Herr Meiners folgendes mit:

 

1.         Zum Bau der B 258 n im Nordraum liegen einstimmige Beschlüsse der zuständigen Bezirksvertretung, des Verkehrsausschusses sowie des Rates vor, dass diese Bundesstraße auf dem Gebiet der Stadt Aachen nicht erwünscht ist. Der Verkehrswert wird in Frage gestellt.

 

2.      Die Nachbarkommunen auf niederländischer Seite lehnen diese Straße ebenfalls ab. Die Provinz Limburg befürwortet dagegen die Anbindung der B 258 n an den geplanten Außenring von Parkstad Limburg.

 


3.      Der Landesbetrieb Straßen NRW sowie die Kommunen im Nordkreis Aachen befürworten den Straßenbau. Sie erwarten eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Kohlscheid.

 

 

 

 4 .      Das diesen Annahmen zugrunde liegende Verkehrsgutachten AGrenzüberschreitende VerkehrsuntersuchungParkstad Limburg - Nordraum Aachen@ lässt aus Sicht der Stadt Aachen die Planung nicht sinnvoll erscheinen. Die Entlastungswirkungen im Aachener Straßennetz sind gering, in der Ortslage Richterich werden sogar Mehrbelastungen erwartet. Die Ortsdurchfahrt Kohlscheid, Auslöser für die Planungen, wird ebenfalls nur unwesentlich entlastet.

 

5.         Eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Herzogenrath / Kohlscheid könnte aus Sicht der Stadt Aachen dagegen durch eine Anbindung des Raumes Heinsberg und Geilenkirchen an das niederländische Straßennetz und die Führung der Verkehre über den Außenring auf die sogenannte Holland-Autobahn erreicht werden.

 

6.         Der eventuell notwendige Ausbau der Holland-Autobahn ist dafür zu berücksichtigen und mit dem Bund zu verhandeln.

 

7.         Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gewerbegebietes AVANTIS ist mittel- bis langfristig der Bau einer Lightrail-Trasse von Aachen-Richterich über AVANTIS / Horbach in Richtung Kerkrade / Heerlen  geplant. Die Trasse ist Baustein einer zukunftsorientierten und umweltgerechten Verkehrsinfrastruktur der Grenzstädte / Grenzregion und würde den Bürgern ein leistungsfähiges und damit attraktives ÖPNV-Angebot anbieten.

 

8.         Das für die noch zu findende Trasse der B 258 n im Norden in Rede stehende Gebiet ist die Horbacher  Börde, ein aus Sicht des Artenschutzes ausgesprochen bedeutsamer Landschaftsraum mit zahlreichen geschützten Biotopen.

 

Das in diesem Gebiet befindliche Gewerbegebiet AVANTIS war lange Zeit Gegenstand von juristischen

Auseinandersetzungen zwischen der EU auf der einen, und dem Bund, dem Land und der Kommune auf  der anderen Seite. Abschließend haben das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU-Kommission hierzu verbindliche Aussagen getroffen.

 

Zuletzt wurde mit Schreiben vom 21. November 2001 durch die Bundesrepublik Deutschland die EU-Kommission erneut auf die Bemühungen der Stadt Aachen hingewiesen, einen entsprechenden Ausgleich für die Eingriffe durch das Gewerbegebiet AVANTIS zu erreichen. Basis für die gesamte vereinbarte Ausgleichskonzeption ist das naturschutzfachliche Kompensationskonzept der Stadt Aachen. Wesentlicher Inhalt dieses Konzeptes ist es, die Infrastrukturmaßnahmen in der Horbacher Börde auf ein ökologisch verträgliches Maß zu begrenzen. Die Straßenbaumaßnahme der B 258 n im Norden würde aber nicht nur den Gesamtraum der Horbacher Börde nachhaltig beeinträchtigen, sondern auch die konkreten Ausgleichsflächen, die vertraglich gebunden sind, beeinträchtigen und den Kompensationserfolg in Frage stellen.

 


Infrastrukturmaßnahmen, wie die jetzt geplante B 258 n wurden in dem der EU vorliegenden Konzept ausdrücklich ausgeschlossen. Daher verstößt die Straßenplanung aus Sicht der Stadt Aachen eklatant gegen die Zusagen der Bundesrepublik Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren. Auch die Zusage der Bundesrepublik Deutschland, die Ausgleichsflächen in Aachen dauerhaft und funktionstüchtig zu erhalten, würden durch eine solche Planung konterkariert.

 

9.         Im Rahmen der EUREGIONALE 2008 wurde zwischen den Grenzstädten vereinbart, die schon heute bedeutsame Naherholungsfunktion des Naturraumes Horbacher Börde weiter zu stärken und auszubauen. Die Masterplanung für das Projekt APferdelandpark@ verfolgt u. a. das Ziel, den Bürger des verdichteten Siedlungsraumes zwischen den Städten Kerkrade, Herzogenrath / Kohlscheid und Aachen-Richterich, Aachen-Horbach ein attraktiveres und grenzenloses Freizeit- und Naherholungsangebot zu schaffen. Die Planung der B 258 n berührt zentrale Aktivitäten dieses Projektes und konterkariert die für diesen Teilraum angedachten Zielsetzungen.

 

Herzogenrath hat allerdings seine Zustimmung zu dem Projekt immer mit einer Klärung der Trasse

B 258 n verbunden.

 

Ergänzend zu dem Vortrag von Herrn Meiners führt Herr Helmig aus, dass die Verbände die Straßenplanungen ebenfalls abgelehnt haben. Herr Bernhard Plum spricht sich eindeutig gegen diese

Planung aus.